Neuer Erstwohnsitz und bisheriger Erstwohnsitz soll Zweitwohnsitz werden

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Neuer Erstwohnsitz und bisheriger Erstwohnsitz soll Zweitwohnsitz werden

Hallo in die Gemeinschaft,

aus der Überschrift geht eigentlich schon hervor, welchen Plan ich hier habe / verfolge. Mein bisheriger Erstwohnsitz soll in Zukunft mein Zweitwohnsitz werden, da ich mich privat Bundesland übergreifend verändere und mit meiner Partnerin zusammen ziehen werde. Meinen bisherigen Erstwohnsitz möchte ich im Zuge der doppelten Haushaltsführung weiter behalten um arbeitstechnisch einfach flexibeler zu sein. Muss ich eigentlich (außer dem Perso) alle anderen Anschriften, wie für Versicherungen, Telefon / Telekom oder sonstige Institutionen, die mir bislang an meinen Erstwohnsitz etwas lieferten oder liefern etc. ändern oder dort meine Erstanschrift hinterlegen? Oder kann ich alles wie gewohnt auf meine (alt: Erstanschrift) neu: Zweitanschrift laufen lassen. Ich denke da z.B. auch an das Auto. Muss ich auf Erstwohnsitz ändern oder kann ich das Auto auch weiterhin auf den Altwohnsitz (auch wenn das jetzt nicht mehr Erstsitz ist) laufen lassen? Mit wäre am liebsten, dass alles was bislang Bestand hatte zur alten Anschrift weiterhin kommt und alles Neue (inkl. der Anschriftenänderungen im Perso und Reisepass und ggf. Führerschein) auf meine neuen Erstwohnsitz laufen. Hat da jemand Erfahrung oder kennt sich gut aus? Also kurzum....Meldeunterlagen werde ich ändern, der Rest bleibt so wie er ist. Geht das? Danke für die Antworten.

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HinDu

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Soll denn überhaupt überwiegend am neuen HWS gelebt werden? Sonst wird sich das Meldeamt nämlich schlicht weigern, die Adresse als HWS anzuerkennen...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den meisten Vertragspartnern reicht es, dass Du an der angegebenen Anschrift postalisch erreichbar bist. Denen ist es daher egal, ob sie die Post an den Erst- oder den Zweitwohnsitz schicken, Hauptsache, die Post kommt an.

Problematisch wird es, wenn wichtige Post kommt und Du leerst Deinen Briefkasten nicht rechtzeitig. Wenn dadurch Fristen verpasst werden, dann hast Du Pech gehabt.

Nur der PKW darf nicht am Zweitwohnsitz angemeldet sein.

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#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nur der PKW darf nicht am Zweitwohnsitz angemeldet sein.


Meine Bank hat auch mal darauf bestanden, meine Daten auf meinen Erstwohnsitz zu ändern. Was eigentlich doof ist, weil ich da zwar durch die Arbeit rechnerisch mehr Zeit verbringe und wegen Kinderbetreuung auch mit Erstwohnsitz gemeldet sein muss, aber durch längere Zeit am Stück nicht anwesend bin (Urlaub, während ich jedes WE am ZWS bin) und am ZWS auch Leute zum Post öffnen hätte ...

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von hh):
Man kann den Nachsendeantrag wegen vorübergehender Abwesenheit für 24 Monat bestellen und beliebig oft verlängern.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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