Hallo
Mein Sohn ist heute leider duch die mündliche Abiturprüfung in Englisch gefallen. Seine Note ist umgerechnet 5+. Er. ist jetzt total schockiert, da Englisch sein starkes Fach ist und er sich ungerecht behandelt fühlt. Seiner Meinung nach hat er alles richtig gemacht. Zwei Hospitanten ,die bei der Prüfung anwesend waren, konnten sich die schlechte Note überhaupt nicht erklären.Sein Lehrer, der ihn auch,nach Aussage meines Sohnes nicht mag, beantwortet seine Anfrage nicht.
Kann mit jemand weiterhelfen, was kann man jetzt machen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Jutta
Mündliche Abiprüfung durchgefallen
11. Mai 2015
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Frage vom 11. Mai 2015 | 16:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Abiprüfung durchgefallen
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#1
Antwort vom 11. Mai 2015 | 17:30
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
http://www.frag-einen-anwalt.de/Muendliche-Abi-Pruefung---f14166.html
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 12. Mai 2015 | 15:38
Von
Status: Richter (8407 Beiträge, 3770x hilfreich)
Gegen Prüfungsergebnisse kann man in der Regel Widerspruch einlegen.
Falls das beim Abitur auch möglich ist, dann soll der Sohn das tun.
Es sollte seinen Widerspruch jedoch sinnvoll begründen können ( nicht mit "ich war früher immer 2er-Kandidat", sondern damit, warum er seine Leistungen in dieser Prüfung besser sieht, als die Bewertung ausgefallen ist.)
#4
Antwort vom 13. Mai 2015 | 12:09
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Gegen Prüfungsergebnisse kann man in der Regel Widerspruch einlegen.
Nö, das kann man nur gegen Verwaltungsakte, sprich Zeugnisse. (Ist zwar ein wenig Korinthenk*ckerei, aber ohne Abi-Zeugnis wäre ein Widerspruch verführt und daher abzuweisen.)
Zitat:Er. ist jetzt total schockiert, da Englisch sein starkes Fach ist
Kommt vor. Ich habe in einem Abi-Fach trotz Vornote 1+ auch eine 3+ in der Klausur bekommen (berechtigt).
Zitat:Sein Lehrer, der ihn auch,nach Aussage meines Sohnes nicht mag, beantwortet seine Anfrage nicht.
Ich würde mal behaupten, nur weil ein Lehrer einen Schüler "nicht mag", gibt er ihm nicht in Gegenwart mehrerer Kollegen eine krass unberechtigte schlechte Note. Wenn das das "starke Fach" des Schülers war, hat er ihm ja vorher offenbar auch immer akzeptable (wenn nicht sogar gute) Noten gegeben, obwohl er ihn "nicht mag".
Erster Ansatzpunkt wäre, wie im o.a. Link angegeben, die Einsicht ins Prüfungsprotokoll.
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