Hallo,
habe da mein ein Frage, an der ich mir jetzt schon eine ganze Weile die Zähne ausbeiße.
Bei dem Sachverhalt geht es um folgendes:
Eine bettlägerige Person erhält von der Stadt ??? eine Ordnungsverfügung, in der er/sie Aufgefordert wird als Eigentümer/in sein/ihr Grundstück von Abfällen und Ratten zu befreien.
Es wurden sonst keine weiteren Abgaben zur Person gemacht!!!
Ist diese Ordnungsverfügung jetzt nichtig? Weil ich habe mir die letzten Tage da echt einen Wolf geprüft, aber eine Nichtigkeit sehe ich aus meiner Warte nicht.
Kann mir da evtl. jemand mit Rechtsprechungen, Kommentaren, Rechtsnormen weiterhelfen? Weil irgendwie finde ich zu diesem Thema nicht wirklich was.
Im Voraus vielen Dank
Gruß
-----------------
"Andreas"
Mögliche Nichtigkeit (???) einer Ordnungsverfügung bei bettlägeringen Personen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Zustandsstörer/Möglichkeit der Ausführung/tatsächliche subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen?)/§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Ich empfehle auch die Lektüre bei Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. A. 2003, § 44 Rdnr. 42 .
Danach keine Nichtigkeit, da keine höchstpersönliche Leistung abverlangt wird, zudem die hier in Rede stehende Frau jemanden beauftragen könnte.
Hallo,
ja danke für die rasche Antwort. Das ist im Grunde genau das, was ich auch Anführe, um eine Nichtigkeit zu verneinen.
Ist echt schlimm, weil ich mich, derzeit ziemlich heftig mit einer Dozenten über diese Frage streite. Sie verweisst mich indes immer auf unser Lehrbuch und "Ebenda, § 44, Rd.Nr. 17"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was steht denn bei Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. A. 2003, § 44 Rdnr. 42 . sinngemäß drin?
siehe oben!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
22 Antworten