Missachtung Werbeeinwurfsverbot

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Missachtung Werbeeinwurfsverbot

Hallo,

ich hoffe, dass ich im richtigen Forum bin. Möglicht wäre auch Strafrecht, Datenschutzrecht und Wirtschaftsrecht. Bitte teilt mir mit, wenn ich ein anderes Forum nutzen soll.

Aber jetzt komme ich zu den Fakten: Firma A sammelt Altkleider. Angeblich wird dafür Geld für eine Mission B gesammelt. Die Wohltätigkeit kann C nicht überprüfen und C lehnt Missionierung sowieso ab. Am Briefkasten steht keien Werbung kund keine Wurfzettel. Trotzdem werfen A bzw. seine Subunternehmer mehrmals monatlich Wurfzettel ein. Anrufe bei A und dem kooperierenden B bewirken nichts.

Was kann C tun? Um welche Ordnungswidrigkeit handelt es sich? Vandalismus?
Verstoss gegen das BDSG?

Das gleiche Problem besteht mit Pizzalieferanten aus dem Ruhrgebiet. C müsste das Schild bei Gelegenheit ins Türkische übersetzen lassen.

Gruss

Peter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

C hat Unterlassungsansprüche gegen diese Unternehmen.

Er kann diese Unternehmen abmahnen und zur Unterlassung auffordern sowie den Mitarbeitern und ihren Beautragten ein unbeschränktes Hausverbot erteilen. Am besten nachweislich schriftlich per Einschreiben.
Bei weiterer Missachtung sollte er einen Anwalt beauftragen der die Unternehmen jeweils zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert. Wird dies ignoriert, bliebe noch die Klage auf Unterlassung.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

wiek ann ein Hausverbot erteitl werden, wenn es sich um ein MEhrfamilienhaus handelt? Kann ich für meinen Briefkasten "ein Hausverbot" erteilen. Kann ich meinen Vermieter (Genossenschaft) auffordern das HAusverbot auszusprechen.

Wenn das HAusverbot missachtet wird: Wen kann ich anzeigen, wenn ich den Zettelverteiler nicht per Namen kenne.

Muss dass Ordnungsamt nicht gegen solche Firmen vorgehen?

Gruss

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Kann ich für meinen Briefkasten "ein Hausverbot" erteilen


Nö, weil er kein Haus, keine Wohnung und kein Grundstück ist und offensichtlich auch nicht "betreten" werden kann. Du hast aber einen Unterlassungsanspruch, wie Harry bereits gesagt hat. Da kann es dann aber mühsam sein, aus einer möglicherweise abgegebenen Unterlassungserklärung bei Verstoß vorzugehen, weil man beweisen müßte, daß auch die Gegenseite dagegen verstoßen hat und man sich den Flyer nicht selbst reingeworfen hat oder der Nachbar.

quote:
Kann ich meinen Vermieter (Genossenschaft) auffordern das HAusverbot auszusprechen.


Aus dem o.a. Grund: nein.

quote:
Muss dass Ordnungsamt nicht gegen solche Firmen vorgehen?


Das ist reines Zivilrecht zwischen dir und der Firma. Das nimmt dir der Staat oder die Kommune nicht ab.

quote:
Möglicht wäre auch Strafrecht, Datenschutzrecht und Wirtschaftsrecht.


Wohl am ehesten noch "Generelle Themen". Eine Straftat ist nicht zu erkennen. Deine Daten werden auch nicht unzulässig gespeichert oder weitergegeben. Und Unternehmer bist du auch nicht.

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