hallo,
ich möchte in Niedersachsen eine Wohnung anmieten,den größten Teil untervermieten aber ein Zimmer behalten.
(Untervermietung ist kein Problem.)
Hintergrund ist das ich im EU Ausland wohne aber auch öfter in Deutschland bin.
Wenn ich dort bin möchte ich eben in meinen eigenen vier Wänden schlafen können und ich habe in Deutschland auch noch ein Gewerbe angemeldet und möchte den Firmensitz auf die Adresse verlegen.
Müsste ich mich, auch wenn ich nur sehr unregelmässig in Deutschland bin und dort in meinem Zimmer übernachte extra beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Ich wohne dort ja nicht, oder eben nicht so richtig.
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Melderecht in Niedersachsen
30. November 2012
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Frage vom 30. November 2012 | 09:59
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Melderecht in Niedersachsen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2012 | 09:59
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 252x hilfreich)
Grundsätzlich gilt in Niedersachsen:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Ausnahme:
Abweichend davon wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht.
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