Angenommen Person A gehört zusammen mit Person B ein Haus. Person A und B haben in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft im selben Haus gewohnt.
Person A ist ausgezogen und Person B hat Person A beim Einwohnermeldeamt "Zwangsabmelden" lassen.
Wäre das rechtlich in Ordnung?
Welche rechtlichen Schritte könnte Person A nun gegen Person B einleiten?
Meldegesetz Zwangsabmeldung
29. April 2012
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Frage vom 29. April 2012 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldegesetz Zwangsabmeldung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 30. April 2012 | 10:09
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Natürlich ist das in Ordnung
Person A wohnt da nicht mehr, dann darf Person A auch nicht mehr da gemeldet sein.
Welche rechtlichen Schritte will da Person A unternehmen?
Es werden eher rechtliche Schritte GEGEN Person A unternommen (Verstoß gegen das Meldegesetz)
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