MPU-Verjährung

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
MPU-Verjährung

Ich habe im Jahr 1997 meinen Fürhrerschein verloren1985 erteilt)....Wegen Trunkenheit mit 2,01%...Im Jahr 2005 machte ich eine MPU, nachdem ich einsichtig war und sogar 5 Jahre in der Suchtberatung tätig war...Durch Magengeschwür und Medikamente waren meine damaligen Werte um 0,5 Abweichung vom Geforderten...Ok. Ich habe diese Negativbeurteilung nicht eingereicht, also wiederZeit verstreichen lassen...Letztes Jahr fing ich dann mit Theorie wieder an und wollte beantragen...man wollte erst 98 Euro wegen der Zeugnisse...etc...Bis dato hab ich mich nicht gerührt. Meine Frage-wie hoch ist meine Chance, das ich bei jetziger Beantragung ihn ohne MPU und Fahrschule wiederbekomme..

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Meine Frage-wie hoch ist meine Chance, das ich bei jetziger Beantragung ihn ohne MPU und Fahrschule wiederbekomme

MPU: 0%
Fahrschule: In Bayern 80%, in allen anderen Bundesländern sollte prüfungsfrei erteilt werden so lange es keine Tatsachen gibt, die Zweifel daran begründen das Du noch über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst ein Fahrzeug zu führen.

Was ist aus dem Antrag 2005 geworden? Hast Du ihn zurückgezogen oder wurde Dir die Fahrerlaubnis versagt?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort..:-) Ich habe zurückgezogen, also nicht eingereicht. Wie sind die 0% gemeint???...Bin halt verunsichert-weil die Dame zwar recht nett war, aber ohne die Beantragung keine Auskunft geben kann und ich einfach Bedenken oder Bammel hab, das mich das nochma kostet...Die MPU an sich ists ja nicht...Der ganze Schwanz an Verfahren...Und ich denke-ich hab genug gebüßt???...Und ohne FS...?? War im Autohandel damals-kann zwar noch andere Berufe(IT-Systemkaufmann)...aber ohne FS geht nirgendwo was-hatte 360 Bewerbungen in letzten 10 monaten...Danke erstmal:-)

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Danke für die schnelle Antwort..:-)
Über 5 Stunden nennst Du schnell? Im Unterforum "Verkehrsrecht wäre die Frage besser platziert gewesen und mir auch früher aufgefallen. Ist jetzt aber auch egal.

quote:
aber ohne die Beantragung keine Auskunft geben kann
Sollte sie eigentlich aber können. Alternativ kannst Du um ein Gespräch mit dem Leiter der Führerscheinstelle bitten.

quote:
nd ich einfach Bedenken oder Bammel hab, das mich das nochma kostet
Diese bedenken sind berechtigt. Die Kosten für den Antrag sind reginal unterschiedlich und belaufen sich auf ca. 100-230€. Hinzu kämen noch Kosten für die MPU und sonstige, vergleichsweise geringe, Nebenkosten.

quote:
Die MPU an sich ists ja nicht
Kennst Du den Ablauf einer MPU und was man von Dir erwartet damit Du sie bestehen kannst? Ich will Dir nicht zu nahe treten. Aber ich glaube Du hast keine Ahnung davon und gehst etwas blauäugig an die Sache heran. Ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, und ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

quote:
Wie sind die 0% gemeint?
Die Sache ist noch nicht verjährt. daher liegt sie Chance derzeit eine neue Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU bei 0,x%. das x hinter dem Komma deshalb weil es auch bei der Fahrerlaubnisbehörde zu Fehlern kommen kann.

Zur Erläuterung:

Dir wurde 1997 die Fahrerlaubnis (FE) wegen einer Trunkenheitsfahrt (TF) mit rund 2‰ entzogen. Ab 1,6‰ ist eine bestandene MPU vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis obligatorisch. Die Verjährungsfrist für diese Auflage beträgt 10 Jahre , deren Anlauf -sofern zwischenzeitlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, 5 Jahre lang gehemmt wird. Für Dich bedeutet das 1997+15=2012. Im Jahr 2012 könnte Dir demnach eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU erteilt werden.

Jetzt kommt aber das nächste Problem: Wurde zwischenzeitlich die Neuerteilung versagt beginnt die Frist von 15 Jahren erneut zu laufen. Deshalb fragte ich
quote:
Was ist aus dem Antrag 2005 geworden? Hast Du ihn zurückgezogen oder wurde Dir die Fahrerlaubnis versagt?


Deine Antwort
quote:
Ich habe zurückgezogen, also nicht eingereicht.
ist mir zu ungenau. Das Gutachten hast Du nicht eingereicht. Das war auch gut so. Frage: Hast Du den Antrag zurückgezogen oder wurde Dir die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis versagt? Das ist ganz wichtig!

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#4
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Wurde nicht versagt...Ich hab das einfach nicht eingereicht...Hab da nie ein Feedback bekommen. Nochwas-ich hatte bei der MPU 2005 einen Hinweis auf ne alte Sache von 91...Die hatte ich zwar gewonnen, dennoch war sie in den Akten...Der Psychologe sagte, er könne den Fall nicht hinzuziehen, da er über 10 Jahre her ist. Ich war damals so blauäugig...Hab es erlaubt, obgleich ich die Sache ja gewonnen hatte...Frage-Ist denn dann die Sache von 97 nicht auch verjährt? Ist diese Ablaufhemmung zwingend???...

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Wurde nicht versagt...Ich hab das einfach nicht eingereicht.
Wenn ich das richtig sehe hast Du den Antrag damals aber auch nicht zurückgezogen, sondern einfach gar nichts gemacht. Richtig? Da empfiehlt sich eine Akteneinsicht in die Führerscheinakte. Zur Terminvereinbarung solltest Du vorher bei der Führerscheinstelle anrufen.

Was war denn 1991 passiert?

quote:
Frage-Ist denn dann die Sache von 97 nicht auch verjährt?
Definitiv nicht. Die Sache hat eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Da Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde wird die Verjährung aber 5 Jahre lang gehemmt. Wäre also erst 2012 verjährt. Aber nur wenn 2005 die Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht versagt wurde. Es ist aber zu befürchten, dass genau das geschehen ist. Dann wäre die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne MPU erst 2020 möglich.

quote:
Ist diese Ablaufhemmung zwingend?
Ja, immer dann wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wurde. Vereinzelt gab es schon Fälle, da wurde die Anlaufhemmung von der Behörde übersehen. Das sind aber ganz seltene Ausnahmen, vergleichbar mit einem Sechser im Lotto.



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#6
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte damals ein fahrverbot von einem Jahr, Führerscheinentzug und 1500 Mark Strafe...Die Fahrerlaubnis wurde mir vom Gericht nicht entzogen-nicht in diesem Kontext...Und 2001, das war ein Unfall gewesen-ne strittige sache, die mit Freispruch endete und trotzdem noch in der Akte war...Blauäugig ist gut:-)...Ich hab bei der Stadtmission in der Suchtberatung ehrenamtlich als Gruppenleiter gearbeitet...die MPU immer verteidigt, das sie real wäre...Ich hatte damals ein Magengeschwür-das erfuhr ich 2 Jahre später, als ich liegend eingeliefert wurde(das es damals schon...)..Hatte Buscopanspritze und Medikamente intus und ne Abweichung von 0,5...Trotz Empfehlungsschreiben und meinung des Chefs der MPU-Stelle, wenn nicht ich, wer dann...??? Vernichtend...Ich wäre ein Gewohnheitstrinker und würde mich, dem letzten Ereignis nach(8Jahre her damals) wieder betrunken ans Steuer setzen..Obwohl ich nie im Leben ein Gewohnheitstrinker war!!!...Ich hab damals exzessiv-aller 2-3 Monate...Aber nie...Na, ja-habs nicht eingereicht...Und auch keine Reaktion bekommen...

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#7
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

...nicht 2001-sorry-91:-)

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Puh, hast Du Dir Deinen Text mal durchgelesen? Sorry, aber das ist ein heilloses Durcheinander. :(

quote:
Ich hatte damals ein fahrverbot von einem Jahr, Führerscheinentzug und 1500 Mark Strafe...Die Fahrerlaubnis wurde mir vom Gericht nicht entzogen-nicht in diesem Kontext
Was meinst Du mit "in diesem Kontext. Ein Fahrverbot kann nicht länger als 3 Monate dauern. Also wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Ich nehme an das bezieht sich auf die eingangs erwähnte Trunkenheitsfahrt mit 2,01‰.

quote:
Und 2001, das war ein Unfall gewesen-ne strittige sache, die mit Freispruch endete und trotzdem noch in der Akte war
Bitte etwas genauer. Was war geschehen? Was wurde Dir vorgeworfen? Wie genau ging es aus (Freispruch oder Einstellung des Verfahrens)?

quote:
Hatte Buscopanspritze und Medikamente intus und ne Abweichung von 0,5.
Ich nehme an es geht um irgendwelche Leberwerte, die Deiner Meinung nach durch Medikamente negativ beeinflußt wurden. Hast Du Dir das von Deinem behandelnden Arzt bestätigen lassen?

quote:
Obwohl ich nie im Leben ein Gewohnheitstrinker war!
Gratuliere. Mit einer derartigen Bemerkung bist Du bei der MPU bereits durchgefallen. Wer mit 2‰ noch in der Lage ist ein Auto zu fahren muss kräftig trainiert haben. Ich unterstelle Dir nicht dass Du ein Säufer oder Alkoholiker bist. Alkoholmißbrauch ist durch eine Trunkenheitsfahrt mit 2‰ aber definitiv bewiesen.

quote:
Ich hab damals exzessiv-aller 2-3 Monate.
Wer macht das wenn nicht ein Gewohnheitstrinker? Es wurde doch ganz offensichtlich zur Gewohnheit alle 2-3 Monate auf die Pauke zu hauen.

quote:
Na, ja-habs nicht eingereicht...Und auch keine Reaktion bekommen.
Nochmal. Ich gehe davon aus, dass Dir die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt wurde. Möglicherweise ist das Schreiben auf dem Postweg verlorengegangen. Klarheit schafft hier aber nur eine Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle.

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#9
 Von 
guest-12328.05.2010 16:58:53
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Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo-weiß, ist schon ne Weile her:-)...Hab mir heute meinen "Sechser im Lotto" abgeholt;-)...Also-keine MPU, nix mehr-hab sie wieder bekommen...Wenns ne Ausnahme war und sie das übersehen haben, bin ich trotzdem glücklich nach fast 13 Jahren...Habe gebüßt, bitter bezahlt und vor allem...DARAUS GELERNT!!!..Danke trotzdem für die Antworten-umsomehr freute ich mich...Manchmal muß man eben Glück haben und es ist ein Zeichen, das doch nicht alles so starr ist;-)...Ne schöne Zeit, Gesundheit und Erfolg!...Manus

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Manus,

vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Da hast Du wirklich sehr viel Glück gehabt. Ich bleibe bei meinen vorherigen Angaben wonach eine MPU obligatorisch gewesen wäre. Da ist bei der Behörde etwas falsch gelaufen.

Es sei Dir von meiner Seite aus gegönnt, und ich wünsche Dir allzeit gute Fahrt.

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