Kurtaxe

13. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Kurtaxe

In welchen Fällen darf eine Gemeinde eigentlich Kurtaxe erheben. Ganz klar bei Übernachtungen in Verbindung mit einem Ferienaufenthalt oder bei einem Kuraufenthalt. Bei geschäftlich bedingten Übernachtungen ist dies dagegen nicht erlaubt. Wie sieht es aber bei Krankenhausaufenthalten aus? Wer hat hier Erfahrungen?

Hintergrund der Frage: Nach einer schweren Erkrankung musste ein Familienmitglied eine Anschlussheilbehandlung in einer entsprechenden Klinik in einem bekannten Kurort antreten. Auf der Klinikrechnung befindet sich die Kurtaxe - die private Krankenversicherung möchte diese jetzt aber nicht erstatten. Ich frage mich, ob die Erhebung einer Kurtaxe bei einem Krankenhausaufenthalt überhaupt zulässig ist.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Kurkliniken nehmen generell auch Kurtaxe. Die gesetzl. Krankenkassen übernehmen i.d.R. einen Teil davon.

Die Privaten Krankenkassen übernehmen diese i.d.R. nicht.

Zulässig ist sie.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Sie hilft mir - vor dem Hintergrund, dass der Fall weiterläuft - schon etwas weiter.

Die Antwort auf die wichtigtste Frage ist mir allerdings noch nicht ganz klar:

Darf eine Stadt/Gemeinde für einen Krankenhausaufenthalt Kurtaxe erheben?

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Nach § 43 des Kommunalabgabengesetzes wird Kurtaxe von allen Personen (nicht Einwohner) erhoben die die Möglichkeit haben die durch Kurtaxe finanzierten Einrichtungen zu nutzen.

http://dejure.org/gesetze/KAG/43.html

Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass ein bettlägriger Patient durchaus Chancen haben müsste die Kurtaxe zu verweigern.
Bei einer Anschlussheilbehandlung kann aber davon ausgegangen werden, dass der Patient die Klinik verläßt und somit auch die Einrichtungen nutzt. Folglich ist die Kurtaxe in Ordnung.

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#4
 Von 
davifai
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank,

damit habe ich einiges kapiert.

Zur Erläuterung, warum ich in dieser Frage so zäh bin: Im Rahmen von Dienstreisen übernachte ich gelegentlich in Hotels in einer Kurstadt (Baden-Baden). Für die Übernachtungen in diesem Rahmen muss ich keine Kurtaxe bezahlen, wenn ich bei der Anmeldung im Hotel explizit angebe, welche Firma ich besuche.

Eigentlich schon etwas quer: Ich bin nicht bettlägrig und könnte theoretisch die Einrichtungen der Stadt nutzen. (Mache dies allerdings meist nicht, weil mir keine Zeit dazu bleibt.)

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