Kirchenaustrittsgebühr trotz Verwaltungsfehler?

10. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tulk123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchenaustrittsgebühr trotz Verwaltungsfehler?

Hallo zusammen,

meine aktuelle Situation sieht wie folgt aus:

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist fälschlicherweise bei Kirchensteuermerkmal „ev" eingetragen. Da ich allerdings nie getauft wurde, muss einst in der Verwaltung des Bürgeramts oder der evangelischen Kirchgemeinde ein Fehler passiert sein. Nun soll ich diese Fremdverschuldung mit 30€ Kirchenaustrittsgebühr honorieren, was ich als Unrecht empfinde.

Was bisher geschah:

Um den falschen Eintrag auf meiner Lohnsteuerkarte entfernt zu bekommen wand ich mich als erstes an das Bürgeramt, welches mir mitteilte, dass ich von der evangelischen Kirchengemeinde eine Bescheinigung bräuchte, dort kein Mitglied zu sein. Daraufhin teilte mir die evangelische Kirchengemeinde mit, dass sie mir diese nicht ausstellen könnte, da ich (irrtümlich) als Mitglied geführt werde, mir aber den Tipp gab, eine eidesstattliche Erklärung beim Bürgeramt abzugeben, nicht getauft worden zu sein und keiner christlichen Glaubensgemeinschaft anzugehören. Eine Nachfrage beim Bürgeramt ergab aber, dass eine eidesstattliche Erklärung nicht akzeptiert wird, weshalb jetzt nur noch der Gang zum Amtsgericht bliebe, was 30€ Kirchenaustrittsgebühr bedeuten würde.

Muss ich dies wirklich hinnehmen?

Off-Topic:

Bei meiner Recherche im Internet fand ich schon recht ernüchternde Gerichtsurteile:

• Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr war nicht erfolgreich - Urteil Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 3006/07
• das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von 2011, dass die Religionsangabe auf der Lohnsteuerkarte rechtens ist.

Zwar treffen diese nicht auf meine Situation zu, lassen mich aber schlimmes in Bezug auf den kirchlichen „Sonderstatus" erahnen. Ich frage mich, warum ich nachweisen soll nicht getauft worden zu sein, wo ein Nachweis der Kirche, dass ich wirklich getauft worden bin, angebracht wäre, zumal die Kirche ja mein Geld will. Da dies aber verwaltungstechnisch nicht möglich sein soll, oder wohl eher zu teuer ist, wird die Beweislast halt umgekehrt?


-- Editiert Tulk123 am 10.06.2012 19:53

-- Editiert Tulk123 am 10.06.2012 20:02

-- Editiert Tulk123 am 10.06.2012 20:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Ich frage mich, warum ich nachweisen soll nicht getauft worden zu sein, wo ein Nachweis der Kirche, dass ich wirklich getauft worden bin, angebracht wäre,

Was hat das mit der Taufe zu tun?
Ich kenne haufenweise Leute die getauft wurden und später ihre 'Mitgliedschaft' gekündigt haben.
Insofern muss die Kirche keinen Taufnachweis erbringen, da eine Taufe keinen Kirchenaustritt verhindern würde.



In welchem Jahr hast du die erste Lohnsteuerkarte erhalten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Tulk123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was hat das mit der Taufe zu tun?
Ich kenne haufenweise Leute die getauft wurden und später ihre 'Mitgliedschaft' gekündigt haben.
Insofern muss die Kirche keinen Taufnachweis erbringen, da eine Taufe keinen Kirchenaustritt verhindern würde.



Stimmt, war von mir auch schlecht formuliert.

Ich wollte ausdrücken, dass ich schwerlich den Nachweis bringen kann, kein Mitglied zu sein. Und da die Kirche in meinem Fall keinen Taufnachweis erbringen kann, wäre hier zumindest klar, dass ich kein Mitglied sein kann.

quote:
In welchem Jahr hast du die erste Lohnsteuerkarte erhalten?



2008, inwiefern spielt dies eine Rolle?

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
2008, inwiefern spielt dies eine Rolle?

Das bedeutet seit 2008 steht ev auf der Karte?

Wenn man so lange Jahre Mitglied in dem Verein war, wird es tatsächlich etwas problematisch zu verargumentieren, das die Kirche nun nachweisen soll, das man doch nicht Mitglied ist.



quote:
Der Grund wird sein, dass man durch Taufe Kirchenmitglied wird

Ja, es scheint tatsächlich so zu sein, das die Taufe eine Voraussetzung ist.
DIe Frage wäre nun, ob man tatsächlich auch noch anders Mitglied werden kann.



Nur ganz ehrlich - 30 EUR gegen einen Zeitaufwand von X Stunden - rechnet sich das?





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