Kindergarten - oder Hortkind (Unbekannt) hat mit einem Stein die Autoscheibe zerschlagen! Träger zah

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Kindergarten - oder Hortkind (Unbekannt) hat mit einem Stein die Autoscheibe zerschlagen! Träger zah

Hallo, ich bin etwas ratlos....
Ein Kindergarten oder Hortkind aus meiner Einrichtung, hat Steine durch den Zaun auf den Parkplatz geworfen und die Scheibe meines Autos getroffen,welche zersprungen ist.
Der Träger übernimmt den Schaden nicht? Wen kann ich nun haftbar machen,da das Aufsichtspersonal nicht weis wer den Stein geworfen hat?
Soll Anzeige auf Unbekannt machen. Aber das bezahlt mir auch nicht den Schaden....
Wer kann mir da Helfen?
Vielen Dank

Mit Standesrecht hat die Frage nun so rein gar nichts zu tun. Da der "Täter" wohl nicht zu ermitteln sein wird, sehe ich einen Anspruch am ehesten gegen den Träger des Kindergartens, was dann dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist. Darum verschiebe ich Ihren Beitrag hierher. Gez., Mod.

-- Editiert von Moderator am 26.03.2015 13:26

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2015 13:26

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Haben Sie den Steinwurf denn überhaupt beobachtet?
Dann müssten Sie das Kind ja beschreiben können.
Oder woher wissen Sie sonst, dass der Stein vom Schulgelände geflogen kam?

Anzeigen können Sie erstatten wie Sie wollen. Zum einen haben Sie ja schon selbst erkannt, dass Ihnen das den Schaden nicht ersetzt. Nützlich ist eine Anzeige vielleicht noch, wenn die Versicherung diese verlangt. Bei Ihnen ist aber offenbar keine Versicherung auf dem Plan. Strafnazeigen können dann nur zur Bestrafung des Täters führen. Dieser ist aber ja unbekannt, vermutlich sowieso unter 14 und vielleicht nichtmals absichtlich gehandelt. Das mit der Anzeige würde ich also lassen.

Wie Sie schon in Ihrem Titel geschrieben haben, käme der Träger als Haftungsgegner in Betracht. Der weigert sich offenbar, den Schaden zu bezahlen. Dann bleibt nichts anderes übrig, als gegen diesen zu klagen. Was ist das für ein Träger? Privat, kirchlich, staatlich? Und deckt der sowohl Kindergarten als auch Hort ab?
Vor Gericht würde sich dann aber eine Anspruchsgrundlage ganz schick machen. Wieso sollte der Träger für das Handeln der Kinder verantwortlich sein, zumal Sie sowieso erstmal die Verantwortung durch eines der Kinder beweisen müssten. In Frage käme das vielleicht eine Verletzung der Aufsichtspfglicht oder sowas. Aber ob das hier gegeben ist? Vermutlich müssten Sie dann eine generelle Verantwortlichkeit des Träger für alles konstruieren, was von seinem Grundstück ausgeht. So ein Gesetz ist mir nicht bekannt, kann sich aber irgendwo im BGB verstecken. Bei der Suche hilft dann ein Anwalt. Hat der Anwalt einen Weg gefunden, formuliert der auch die Klage.

Ansonsten beliben Sie auf dem Schaden sitzen. Klingt ärgerlich, aber so ist das Leben.
Nur eine Versicherung kann gegen sowas helfen.

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#2
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Kirche...
der Parkplatz liegt genau neben dem Außenbereich der Einrichtung.Auto stand in zweiter Reihe und Stein lag auf dem Boden genau unter der Schadensstelle.
An die Aufsichtspflicht habe ich auch gedacht, aber es wird wohl so sein,dass keiner Zahlt :(

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Offenbar kann man nicht mal ansatzweise beweisen wie der Schaden entstanden ist und wer den Schaden verursacht hat?

Bei solcher Beweisnot ist es für den Träger und das Personal problemlos möglich Ansprüche anzuwehren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie ist eigentlich ganz klar und geklärt. Nur wer nicht, die Kinder wissen wer es war,aber keiner sagt was :(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat:
Wie ist eigentlich ganz klar und geklärt.

Wodurch? Etwa dadurch:
Zitat:
Kirche...
der Parkplatz liegt genau neben dem Außenbereich der Einrichtung.Auto stand in zweiter Reihe und Stein lag auf dem Boden genau unter der Schadensstelle.

Signatur:

„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Wie ist eigentlich ganz klar und geklärt.
Dann sei so nett und erkläre es uns doch bitte auch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sole2714
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

- Ein Kind hat mit Steinen durch den Zaun geworfen! Haben die Kinder bestätigt. Nur wer das Kind war, verraten sie nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Edit: Ah, während ich meine Antwort schrieb, kamen noch mehr Informationen. :)

Zitat:
Ein Kind hat mit Steinen durch den Zaun geworfen! Haben die Kinder bestätigt.


Dann kannst du die Ausführungen von mir weiter unten ignorieren. :) Ich lasse sie aber für Interessierte an der grundsätzlichen Situation stehen.

--------------------------------------------

Zitat:
der Parkplatz liegt genau neben dem Außenbereich der Einrichtung.Auto stand in zweiter Reihe und Stein lag auf dem Boden genau unter der Schadensstelle


Das beweist erst mal wenig bis gar nichts. Wenn sich der Träger stur stellt, wird man erst mal ein teures ballistisches Gutachten vorfinanzieren müssen. Wenn darüber hinaus Beweise (genauer Standort des Kfz, Lageort des Steines, Lage der Splitter) nicht gerichtsfest gesichert wurden (gute Fotos), hat der Gutachter auch nichts, worauf er ein Gutachten stützen kann. Und jeder Zweifel geht zu Lasten des beweisbelasteten Klägers.

Zitat:
Steine durch den Zaun auf den Parkplatz geworfen


Nächste spannende Frage, wer hat Zutritt hinter den Zaun? Wenn da eine Tür offen steht, hätte jeder da hereingehen und Steine werfen können, dann würde nicht mal der Nachweis genügen, daß der Steinwurf aus dem Gelände des Hortes heraus erfolgt ist. Auch über Fahrlässigkeit kommt man dann nicht weiter, denn es wäre unklar, in wieweit der Zugang zum Hort ursächlich für den Entschluß zum Steinewurf gewesen sein soll. Ohne Kausalität bringt einem aber auch Fahrlässigkeit nichts.




-- Editiert von JenAn am 01.04.2015 17:11

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