Guten Tag liebes Forum,
ich wohne in der Stadt A und dort ist auch mein PKW zugelassen.
Nun ziehe ich nach B um.
Da ich keinen TÜV mehr habe, unterlasse ich es, den PKW umzumelden.
Ich versuche zunächst mal, neuen TÜV zu bekommen und kaufe entsprechend Reifen u. ä.
Die Stadt B fordert mich auf, den PKW umzumelden.
Ebenso fordert mich die Stadt A auf.
Die Stadt A bittet nun B um Amtshilfe.
Zu dieser Zeit wird nun der PKW gestohlen. Gleichzeitig meldet der HF Versicherer das die Versicherung erloschen ist.
Das Auto wird gefunden, die Kennzeichen u. a. bleibt aber gestohlen.
Der Diebstahl wurde bei der Polizei angezeigt, die Nachweise liegen vor.
Die Kripo nimmt Fingerabdrücke, das Verfahren wird aber eingestellt.
Im Juni melde ich den PKW zum TÜV an. Der TÜV wird nicht bestanden.
Ich muß erneut Teile besorgen.
Ich teile dies der Stadt A mit, die das entsprechend zur Kenntnis nimmt.
Im August besteht der PKW den TÜV bei einem anderen Prüfer.
Diese Werkstatt verweigert jedoch die Herausgabe des PKW.
Nach 1,5 Jahren erhalte ich den PKW zurück.
Nun telefoniere ich mit der Stadt A, die mir eine Rechnung schickte, der KFZ Brief sei verloren und wurde neu ausgestellt.
Die Stadt A bittet mich den Brief und den Schein einzuschicken, damit die Abmeldung des PKW eingetragen werden kann.
Als mir die Stadt A den Brief zurück schickt, wurde dieser zerschnitten.
Der PKW wurde endgültig abgemeldet.
Ich muß nun ein Vollgutachten machen lassen.
Frage:
Ist das so von der Stadt A korrekt durchgeführt worden ?
Immerhin hat der PKW gültigen TÜV, besteht aber nicht das Gutachten, da dort Mängel notiert werden, die 1,5 Jahre vorher nicht bemängelt worden sind.
Diese Mängel gab es vor 1,5 Jahren auch, schließlich wurde der PKW diese Zeit über nicht bewegt.
DANKE !
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"Niemand entscheidet ohne Ansehen der Person, dafür sind Urteile
zu unterschiedlich."
KFZ Zulassung
20. Januar 2006
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Frage vom 20. Januar 2006 | 23:46
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 10x hilfreich)
KFZ Zulassung
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#1
Antwort vom 22. Januar 2006 | 20:24
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Zunächst würde ich fragen, ob der Psychopath korrekt handelte. Die Behörden haben auf jeden Fall alles richtig gemacht.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 22.01.2006 20:25:04
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