Hallo Leute. Ich suche vergeblich im HessVwVG was genau in ein Vollstreckungsbescheid vorgegeben sein muss bzw. was Rechtskräftig ist.
Zb das der Name des Gläubigers bzw die Unterschrift vorhanden sein muss, damit eine Vollstreckung rechtskräftig ist.
Servus
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HessVwVG
15. Januar 2015
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Frage vom 15. Januar 2015 | 17:09
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
HessVwVG
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2015 | 17:24
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
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