Hallo,
eine Gemeinde beabsichtigt, ein einziges Grundstück, auf dem vorher ein öffentlicher Spielplatz war, zum Bauland umzufunktionieren und dann zu verkaufen.
Ist die Gemeinde verpflichtet, das Kaufangebot zu veröffentlichen bzw. eine Art von Ausschreibung zu betreiben? Oder kann die Gemeinde das Grundstück an eine beliebige, schon vorher feststehende Person, verkaufen?
Haben Dritte nach dem Verkauf die Möglichkeit, Einsicht in entsprechende Akten/Vorgänge zu nehmen? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Gruß
Jotrocken
Grundstücksverkauf durch Gemeinde, Akteneinsicht
15. Juli 2015
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Frage vom 15. Juli 2015 | 08:20
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Grundstücksverkauf durch Gemeinde, Akteneinsicht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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