Hallo,
angenommen gegen ein Bescheid wird wegen eines bestimmten Sachverhalt Widerspruch eingelegt. Nach Monaten wird der Widerspruch durch einen entsprechenden Widerspruchsbescheid abgelehnt.
In der Zwischenzeit ist aufgefallen , dass der Bescheid nicht nur in dem einen Punkt, gegen den usprünglich Widerspruch eingelegt worden ist, falsch ist, sondern auch in einem 2. Punkt unrichtig ist. Er möchte deshalb hinsichtlich beider Punkte Klage erheben.
Ist dies zulässig? Hinsichtlich des 2. Punktes hatte er ja keinen Widerspruch eingelegt, es ist deshalb kein Widerspruchsbescheid erlassen worden und er hatte auch in dem Schriftverkehr mit der Behörde auf diesen Punkt nicht hingewiesen.
Im Zivilrecht wäre dies ja ohne weiteres möglich. Auch im Verwaltungsrecht?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
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Grundsätzliche Frage - Klage erweitern möglich?
21. Dezember 2014
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Frage vom 21. Dezember 2014 | 16:35
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 14x hilfreich)
Grundsätzliche Frage - Klage erweitern möglich?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2014 | 21:39
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
vom Grundsatz her muss ein Verwaltungsakt zutreffend sein. Sie haben den Verwaltungsakt mit Begründung angefochten. Ihrem Widerspruch wurde nicht nachgekommen. Damit ist der Verwaltungsakt schwebend unwirksam. Und zwar nicht nur in diesem Punkt, sondern als gesamtes Gebilde.
Im Rahmen einer Klage wegen des nicht abgeholfenen Widerspruches können Sie alle übrigen nicht zutreffenden Sachverhalte des Verwaltungsaktes beklagen.
Ob Sie damit durch kommen, ist eine andere Sache. Verwaltungsgerichte urteilen recht unterschiedlich.
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