Angenommen X hat einen kleinen Laden, wo er Sachen aus der arabischen Welt verkauft. Der Bürgermeister der Stadt äußert sich nun in einem Zeitungsinterview über X, dass X der Terrororganisation al-Q angehöre und im Verdacht stehe, Straftaten begangen zu haben. X sei wohl ein islamistischer Terrorist.
Tatsächlich hat X, obwohl er im Verdacht stand, Straftaten begangen zu haben, nichts mit der Terrororganisation zu tun. Daraufhin erleidet X starke Umsatzeinbußen. Seine bislang treuen Kunden kaufen aufgrund der Äußerungen des Bürgermeisters nicht mehr bei ihm ein. X will Widerruf der Aussagen.
Welche Grundrechte sind denn hier betroffen und verletzt? Ich dachte an die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Wie stehen die aber zueinander? Welche sind verletzt? Ich verstehe das einfach nicht.
Buck
Grundrechtseingriffe bei Warnung oder Information durch Staat
20. März 2006
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Frage vom 20. März 2006 | 13:50
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundrechtseingriffe bei Warnung oder Information durch Staat
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#1
Antwort vom 20. März 2006 | 14:07
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
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