Hallo zusammen,
gibt es eindeutige Gründe oder Berechtigungen in der Gewerbeordnung, nachdem ein Bürgermeister intervenieren darf und ohne Rücksprache oder Vollmacht des Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung verhindert. Es handelt sich nicht um ein anrüchiges Gewerbe - lediglich die Eröffnung eines Ladengeschäfts.
Danke und Grüße
RRS
Gewerbeanmeldung durch Ordnungsamt verhindert
11. Oktober 2007
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Frage vom 11. Oktober 2007 | 11:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung durch Ordnungsamt verhindert
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2007 | 19:51
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
das hört sich ja etwas anrüchig an. Hast du praktisch keine Genehmigung zur Ausübung deines Gewerbes bekommen? Mit welcher Begründung?
quote:<hr size=1 noshade>In der § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung heißt es:
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. <hr size=1 noshade>
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbefreiheit
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
#2
Antwort vom 12. Oktober 2007 | 11:54
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Vor Erteilung einer Gewerbegenehmigung wird
zuerst evtl. Bedenklichkeiten überprüft.
Der Bürgermeister wurde vielleicht auch gefragt und ist noch nicht dazu gekommen seine Beur-teilung zu geben.
Bei Ablehnung gibt das Gewerbeordnungsamt den
Ablehungsgrund bekannt.
Frage dort nach.
Und jetzt?
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