Gemeinden Betrug - Abgaben

8. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
DeanR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinden Betrug - Abgaben

Hey liebe Mitglieder,

Ich habe mich direkt mal hier angemeldet um nen kleinen netten Betrug unserer Gemeinde aufzudecken.

Undzwar haben wir eine Rechnung über 180€ erhalten wegen "Spielgeld" also wegen dem Kindergarten. Mein Bruder und ich gehen seit 8 Jahren zur Schule, dementsprechend ist auch die Rechnung garnicht mehr gültig.

Als ich dort angerufen habe, wurde mir gesagt es gab damals einen Fehler und deshalb müssen alle das nachzahlen.

Der Punkt ist:

2.2. Verjährigungsfristen und Verjährungsbeginn
a)
„Nach § 228 beträgt die Verjährung 5 Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, indem die Steuer/Abgabe ertmals fällig wurde...."

Als ich das dem Mitarbeiter gesagt habe, hat er zugegeben dass dieser Paragraph gültig ist und die dass nicht sagen dürfen.

Ich verstehe es wenn man es wegen einer Schweigepflicht etc. nicht sagen darf, aber wenn dieser Paragraph den man evtl. nicht kennt zu einer Unwissenheit führt finde ich dass es arglistige Täuschung ist.

Aufjedenfall hab ich jetzt mal Wiederspruch eingelegt, und werde auch alle in der Umgebung aus meiner alten Gruppe darüber informieren.

Was sollten wir noch machen? Das ist klarer Betrug von der Gemeinde gegenüber dem Bürger!

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-- Editiert DeanR am 08.08.2014 11:00

-- Editiert von Moderator am 09.08.2014 01:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Das ist klarer Betrug von der Gemeinde gegenüber dem Bürger!

Wenn es damals wirklich einen Fehler gab, wie sollte das dann Betrug sein?

Und es mag zwar verjährt sein, aber Verjährung muss erst vom Schuldner geltend gemacht werden, sie muss nicht automatisch vom Gläubiger berücksichtigt werden. Die Gemeinde kann also natürlich mal schauen, ob manche der Schuldner zahlen...

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#2
 Von 
DeanR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Letztendlich ist es doch dann trotzdem Betrug wenn die Gemeinde dann später Mahnungen schreibt etc.

Die Forderung ist ja nicht gerechtfertigt. Und wenn die Gemeinde das wie in diesem Fall wusste finde ich das ganz klar und deutlich Betrug.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Die Forderung ist ja nicht gerechtfertigt.

was denn jetzt? wurde damals von der Gemeinde ein Fehler und zu wenig berechnet oder nicht?




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeanR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also es war eventuell ein Fehler.
Ich bin mir aber nicht sicher da der Mann es auch direkt zugegeben hat als ich mit dem Paragraphen ankam.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Es ist kein Betrug, wissentlich eine verjährte Forderung eintreiben zu wollen.

Denn die Forderung besteht nach wie vor und eine Pflicht, dem Schuldner Rechtsberatung zu erteilen, besteht auch nicht.

Daß die Einrede der Verjährung die Vollstreckung der Forderung verhindert, bedeutet nicht, daß die Forderung unberechtigt ist.

Ergo ist hier keinerlei Betrug im strafrechtlichen Sinne zu sehen, und für Moralfragen bitte die Laberforen nutzen. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Wenn man schon dauernd "Betrug" schreit, dann sollte man sich zumindest mal im Ansatz damit beschäftigen was dieses Wort juristisch überhaupt bedeutet...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Ggf. war der Elternbeitrag seinerzeit mit Bescheid nur vorläufig festgesetzt worden?
Fragt sich dann auch, von wann der Bescheid war ...

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

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