Gebührenbescheid erhalten, doch angegebene Leistung wurde nicht erbracht

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Swanne007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenbescheid erhalten, doch angegebene Leistung wurde nicht erbracht

Sehr geehrte Foristen,

gestern erhielten wir einen Gebührenbescheid, in dessen Anlage der Grund für die Gebühr zu finden war: Eine Aufforderung - nur haben wir diese Aufforderung nie erhalten - auch die Begründung und weitere Details dieser Aufforderung hätte uns doch sehr interessiert. Widerspruch gegen den Gebührenbescheid werden wir wohl stellen - aber auch gegen die nicht erhaltene Aufforderung?!?

Vielen Dank vorab!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120110 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Eine Aufforderung - nur haben wir diese Aufforderung nie erhalten

Was für eine Aufforderung? Wofür?

Aufforderungen könne durchaus durch öffentliche Bekanntmachung/Aushang erfolgen, da nuss nicht jeder persönlich angeschrieben werden ...

Eventuell gitl auch der Bescheid als Aufforderung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


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