Sehr geehrte Foristen,
gestern erhielten wir einen Gebührenbescheid, in dessen Anlage der Grund für die Gebühr zu finden war: Eine Aufforderung - nur haben wir diese Aufforderung nie erhalten - auch die Begründung und weitere Details dieser Aufforderung hätte uns doch sehr interessiert. Widerspruch gegen den Gebührenbescheid werden wir wohl stellen - aber auch gegen die nicht erhaltene Aufforderung?!?
Vielen Dank vorab!
Gebührenbescheid erhalten, doch angegebene Leistung wurde nicht erbracht
28. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2015 | 14:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenbescheid erhalten, doch angegebene Leistung wurde nicht erbracht
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Mai 2015 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120110 Beiträge, 39830x hilfreich)
Zitat:Eine Aufforderung - nur haben wir diese Aufforderung nie erhalten
Was für eine Aufforderung? Wofür?
Aufforderungen könne durchaus durch öffentliche Bekanntmachung/Aushang erfolgen, da nuss nicht jeder persönlich angeschrieben werden ...
Eventuell gitl auch der Bescheid als Aufforderung ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten