Hallo liebe Leute,
ich weiss nicht genau, ob meine Frage hierher gehört, oder unter ein anderes Thema. Aber ich frag einfach mal, ich habe im Moment einen Schriftwechsel mit der ehemaligen BFA laufen. Diese hat am 22.03.07 ein Schreiben geschickt, dass die Überprüfung meines Widerspruches abgeschlossen sei und nun an die Widerspruchsstelle weitergeleitet worden ist. Und die Entscheidung sei ab zu warten. Wie lange muss ich warten, da nun in dieser Sache bzw. in Überprüfungsanträgen eine Neuregelung am 01.05.2007 in Kraft tritt. Und wie sind eigentlich allgeimein die Fristen ? Gibt es bestimmte Zeiträume ? Wenn ja wo kann man die Nachlesen ? Ich danke Euch für Eure zahlreichen Antworten. Lg Anne
Fristen der Behörden/ Ämter
22. April 2007
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Frage vom 22. April 2007 | 23:47
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen der Behörden/ Ämter
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 23. April 2007 | 22:31
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
eine frist gibt es nur insoweit, als du nach 3 monaten untätigkeitsklage erheben kannst (bei besonders schwierigen sachverhalten natürlich länger ... z.b. bauantrag für ein atomkraftwerk etc.).
steht, wenn ich mich recht erinnere, in der VwGO
m.
#2
Antwort vom 24. April 2007 | 21:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Tipp !!!
Anne
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