Fristen der Behörden/ Ämter

22. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Angel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen der Behörden/ Ämter

Hallo liebe Leute,

ich weiss nicht genau, ob meine Frage hierher gehört, oder unter ein anderes Thema. Aber ich frag einfach mal, ich habe im Moment einen Schriftwechsel mit der ehemaligen BFA laufen. Diese hat am 22.03.07 ein Schreiben geschickt, dass die Überprüfung meines Widerspruches abgeschlossen sei und nun an die Widerspruchsstelle weitergeleitet worden ist. Und die Entscheidung sei ab zu warten. Wie lange muss ich warten, da nun in dieser Sache bzw. in Überprüfungsanträgen eine Neuregelung am 01.05.2007 in Kraft tritt. Und wie sind eigentlich allgeimein die Fristen ? Gibt es bestimmte Zeiträume ? Wenn ja wo kann man die Nachlesen ? Ich danke Euch für Eure zahlreichen Antworten. Lg Anne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

eine frist gibt es nur insoweit, als du nach 3 monaten untätigkeitsklage erheben kannst (bei besonders schwierigen sachverhalten natürlich länger ... z.b. bauantrag für ein atomkraftwerk etc.).
steht, wenn ich mich recht erinnere, in der VwGO

m.

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#2
 Von 
Angel21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp !!!

Anne

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