Fahrzeughalter / Zulassung

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jjanarnava
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeughalter / Zulassung

Hallo wir sind Deutsche, die Ihren ersten Wohnsitz in Portugal haben und auch dort steuerlich veranlagt werden. In Projekten die wir betreuen sind wir jedoch sehr häufig in Deutschland. Nun zu den Fragen:

A) Kann ein Zweitwohnsitz angemeldet werden, wenn sich der Erstwohnsitz im EU Ausland befindet?

B) Kann ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden? Wir wollen nicht immer die erhebliche Strecke fahren, können jedoch ein Fahrzeug mit Portugiesischer Zulassung unseres Wissens nach nicht mehr als sechs Monate in Deutschland belassen. Die Mietwagenlösung ist unbefriedigend.

Vielen Dank
Petra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

a) nein, Wenn nur ein WS in D existiert, ist das der Erstwohnsitz (für D in D). Mehrfachwohnsitze in der EU kennen die deutschen Meldegesetze nicht.

b) klar geht das

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#2
 Von 
Jjanarnava
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Verstehe ich das richtig zu B) wir können unseren portugiesischen Zweitwagen auch länger als sechs Monate in D benutzen?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
coolman1959
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine Frage noch zum Thema: bin ich dann auch verpflichtet, mir ein amtl. Kennzeichen des Landes zuzulegen, in dem ich mit Wohn- oder Betriebssitz gemeldet bin?
Wenn ja, welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich dieser Verpflichtung nicht nachkomme?

Danke

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