Hallo wir sind Deutsche, die Ihren ersten Wohnsitz in Portugal haben und auch dort steuerlich veranlagt werden. In Projekten die wir betreuen sind wir jedoch sehr häufig in Deutschland. Nun zu den Fragen:
A) Kann ein Zweitwohnsitz angemeldet werden, wenn sich der Erstwohnsitz im EU Ausland befindet?
B) Kann ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden? Wir wollen nicht immer die erhebliche Strecke fahren, können jedoch ein Fahrzeug mit Portugiesischer Zulassung unseres Wissens nach nicht mehr als sechs Monate in Deutschland belassen. Die Mietwagenlösung ist unbefriedigend.
Vielen Dank
Petra
Fahrzeughalter / Zulassung
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 21:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeughalter / Zulassung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2013 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
a) nein, Wenn nur ein WS in D existiert, ist das der Erstwohnsitz (für D in D). Mehrfachwohnsitze in der EU kennen die deutschen Meldegesetze nicht.
b) klar geht das
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#2
Antwort vom 17. Januar 2013 | 18:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
Verstehe ich das richtig zu B) wir können unseren portugiesischen Zweitwagen auch länger als sechs Monate in D benutzen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 21. Januar 2014 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
eine Frage noch zum Thema: bin ich dann auch verpflichtet, mir ein amtl. Kennzeichen des Landes zuzulegen, in dem ich mit Wohn- oder Betriebssitz gemeldet bin?
Wenn ja, welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich dieser Verpflichtung nicht nachkomme?
Danke
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