Exmatrikulation - Studium an anderer Uni

3. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ayachan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmatrikulation - Studium an anderer Uni

Hallo,

folgendes Thema: Student studiert an einer FH, diese FH hat eine so genannte "3-Semester Regel"

Die Drei-Semester-Regel besagt, dass man für jeden von dir belegten Kurse maximal 3 Semester und maximal 3 Prüfungsversuche hat, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren.

Gemäß § 7 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) kann eine Klausur nur zwei mal wiederholt werden und das nur innerhalb von drei Semestern, ab dem Zeitpunkt der ersten Modulbelegung oder bei Studiengängen ohne Pflichtbelegung, ab dem Zeitpunkt der ersten Prüfungsanmeldung.

Diese Regel greif im Augenblick der Erstbelegung eines Kurses und nicht erst bei der ersten Prüfungsanmeldung. Allerdings kann man sich während des Belegungszeitraumes (in dem man den Kurs erstmalig angemeldet hat) im LSF wieder abmelden. Achtung: Ist die Prüfungsleistung zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, so ist ein erfolgreicher Studienabschluss des entsprechenden Studienganges nicht mehr möglich.



Nun wird der Student wegen dieser Regel exmatrikuliert, Klausur nicht bestanden. In diesem Fach hat er keine 3 Klausuren geschrieben, sondern nur 1. Versuch verbraucht!
Die Studienverwaltung sagt nun, dass er für dieses Fach (Mathe) ein "entgültig nicht bestanden" erhält. D.h. der Student kann kein Studium an einer beliebigen FH mehr beginnen, wo es dieses Fach gibt.

Ist das so gültig? Ich dachte immer dies betrifft nur die Regelung, wenn der Student 3 Prüfungsversuche (also 3 Klausuren) nicht besteht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Herren Professoren machen gerne selbstherrlich was anderes, als in den Satzungen steht.
Ich kannte mal so einen Fall ; da wurde dann DienstAussichtsbeschwerde beim Ministerium erhoben ...

... aber: Die Sachbearbeiter dort schoben es auf die lange Bank ... solange bist eine weitere Frist rum war ... und die Sache deswegen erstmal endgueltig im Eimer war. Man haette dann erst lange klagen muessen ... und welcher Student kann das schon bezahlen.

Der Student hatte das nachsehen ... und wechselte in ein anderes Bundesland ... wo er normal weitermachen konnte ... allerdings probierte er es in einem verwandten Fach.

Was juckts den Prof an der neuen Uni, wenn seine Kollegen woanders Unsinn verzapft haben ; wo kein Klaeger, da kein Richter usw. usf. .

Die Akte ueber das Nicht-Bestehen der MatheKlausur liegt wohl nur beim zustaendigen Prof, hoechstens beim Dekan ... und keinesfalls an irgend einer anderen Uni.

Beim Uni-Wechsel im gleichen Fach koennte es evtl. eine Anfrage an die alte Uni geben ... . Man kann sich vielleicht neu-immatrikulieren, ohne anzugeben wo man vorher durchgefallen ist ... aber was das fuer potentielle Konsequenzen haette ... ?

Am besten was eng verwandtes waehlen und dann gemuetlich die alten Scheine "anerkennen" lassen ... , das funktionierte auch in dem Fall den ich erwaehnte.

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