Hallo,
folgendes Thema: Student studiert an einer FH, diese FH hat eine so genannte "3-Semester Regel"
Die Drei-Semester-Regel besagt, dass man für jeden von dir belegten Kurse maximal 3 Semester und maximal 3 Prüfungsversuche hat, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren.
Gemäß § 7 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) kann eine Klausur nur zwei mal wiederholt werden und das nur innerhalb von drei Semestern, ab dem Zeitpunkt der ersten Modulbelegung oder bei Studiengängen ohne Pflichtbelegung, ab dem Zeitpunkt der ersten Prüfungsanmeldung.
Diese Regel greif im Augenblick der Erstbelegung eines Kurses und nicht erst bei der ersten Prüfungsanmeldung. Allerdings kann man sich während des Belegungszeitraumes (in dem man den Kurs erstmalig angemeldet hat) im LSF wieder abmelden. Achtung: Ist die Prüfungsleistung zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, so ist ein erfolgreicher Studienabschluss des entsprechenden Studienganges nicht mehr möglich.
Nun wird der Student wegen dieser Regel exmatrikuliert, Klausur nicht bestanden. In diesem Fach hat er keine 3 Klausuren geschrieben, sondern nur 1. Versuch verbraucht!
Die Studienverwaltung sagt nun, dass er für dieses Fach (Mathe) ein "entgültig nicht bestanden" erhält. D.h. der Student kann kein Studium an einer beliebigen FH mehr beginnen, wo es dieses Fach gibt.
Ist das so gültig? Ich dachte immer dies betrifft nur die Regelung, wenn der Student 3 Prüfungsversuche (also 3 Klausuren) nicht besteht.
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