Kann eine kommunale Verwaltung auf einer innerörtlichen Straße so einfach eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anordnen? Ohne das Gründe wie Unfallhäufigkeit, besondere Gefahr o.ä. vorliegen?
Einfach Tempo 30 anordnen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Danke.
In der Stadt in der ich wohne (Köln) gibt es zunehmend Straßen, wo auf Längen bis 800 m durchgehend 30 km/h angeordnet wurde und kurz darauf auch Radarfahrzeueg stehen.
Die Straßen sind gut ausgebaut, breite Bürgersteige, gute Sicht, Häuser stehen hinter Vorgärten..aber nun eben 30.
Einspruch beim Regierungspräsidium blieb unbeantwortet..
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Bevor eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen wird, muss ein Antrag bei der Verkehrsbehörde eingereicht werden. Je nachdem was es für eine Strasse ist, ist diese dann bei der Stadt, dem Kreis oder Land angesiedelt.
Vor Altenheimen, Schulen und Kindergärten wird generelll Tempo 30 angeordnet.
Wie so etwas begründet wird, kann man hier nachlesen:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirkungen-von-tempo-30-an-hauptverkehrsstrassen
-- Editiert von hh am 15.05.2018 09:55
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