EInwohnmeldeamt

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
EInwohnmeldeamt

Wenn man nicht mehr an einem Ort Heidelberg wohnt, aber noch die Kündigungsfrist läuft. Und persönlich nicht mehr vor Ort und daher an einem anderen Ort B sich beim EInwohnmeldeamt anmeldet.
Kann oder muss ich in Heidelberg beim Einwohnmeldamt abmelden?

-- Editiert von Moderator am 28.04.2018 17:47

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2018 17:47

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Mit Mietrecht hat das nichts zu tun. Verwaltungsrecht könnte passen.

Ein Punkt könnte sein, ob die alte Wohnung noch soweit möbliert ist, dass man da wohnen könnte. Sprich ob da z.B. noch ein Bett vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Abmelden muß man sich gar nicht. Außer man verläßt Deutschland.

Am neuen Wohnort muß man sich binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden.

Dazu ist seit 2015 die Wohnungsgeberbestätigung nötig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.999 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen