Wenn man nicht mehr an einem Ort Heidelberg wohnt, aber noch die Kündigungsfrist läuft. Und persönlich nicht mehr vor Ort und daher an einem anderen Ort B sich beim EInwohnmeldeamt anmeldet.
Kann oder muss ich in Heidelberg beim Einwohnmeldamt abmelden?
-- Editiert von Moderator am 28.04.2018 17:47
-- Thema wurde verschoben am 28.04.2018 17:47
EInwohnmeldeamt
28. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2018 | 09:45
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
EInwohnmeldeamt
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 28. April 2018 | 10:19
Von
Status: Unparteiischer (9907 Beiträge, 4487x hilfreich)
Mit Mietrecht hat das nichts zu tun. Verwaltungsrecht könnte passen.
Ein Punkt könnte sein, ob die alte Wohnung noch soweit möbliert ist, dass man da wohnen könnte. Sprich ob da z.B. noch ein Bett vorhanden ist.
#2
Antwort vom 28. April 2018 | 13:09
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Abmelden muß man sich gar nicht. Außer man verläßt Deutschland.
Am neuen Wohnort muß man sich binnen 2 Wochen nach Einzug anmelden.
Dazu ist seit 2015 die Wohnungsgeberbestätigung nötig.
Und jetzt?
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