Hallo, in unserer Gemeinde hat im Jahre 2010 eine Neuermittlung der befestigten Flächen bzgl. der Niederschlagswassergebühren stattgefunden. Nun kam am letzten Freitag der Bescheid das man die "ermittelte Fläche" von bisher 100 qm auf 325 qm angehoben hätte und man eine Nachzahlung von über 500 € zu leisten hätte.
In einer "Versammlung" der Nachbarn am Wochenende wurde angeregt das der gesamte Straßenzug (Reihenhäuser) Widerspruch einlegen will. Weil zum einen angeblich die Indivudalisierung fehlt, da Gartenhäuser, Carports etc. nicht mit in der Fläche auftauchen. Aber zum anderen weil viele der Meinung sind das der Bescheid hätte binnen 6 Monaten zugestellt werden müssen und somit diese Nachzahlung bis zum Jahre 2010 unrechtens ist.
Ist es richtig das bei der Erhebung keine Pauschalisierung gerechtfertigt ist?
Ist es richtig das ein solcher Bescheid binnen 6 Monaten nach Erhebung zugestellt werden muss?
Wer hat Vorschläge für eine Widerspruchsbegründung?
Liebe Grüsse
Fulgora
Dauer zwischen Neuerhebung Abwasser und Bescheid.
27. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 27. April 2015 | 16:24
Von
Status: Praktikant (881 Beiträge, 347x hilfreich)
Dauer zwischen Neuerhebung Abwasser und Bescheid.
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten