Bündelungsbehörde, nicht angegebene Gebühren, Einzelabnahme,

17. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Replayed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bündelungsbehörde, nicht angegebene Gebühren, Einzelabnahme,

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier, da ich bisher noch keinerlei Rechtsfragen hatte.
Nun ist es jedoch dazu gekommen, dass ich keinerlei Verständnis für den folgenden Fall habe und gerne dagegen vorgehen würde:


Ein Kumpel und ich haben aus einem Wohnanhänger einen Plattformanhänger zum Transportieren von Motocross Maschinen gebaut.
Die Bauzeit betrug fast ein Jahr, da sehr viele Vorschriften bzgl. Beleuchtungen, versch. Abstände, und Aufbau eingehalten werden mussten.
Nach erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem TÜV Hessen, welcher uns einige Ratschläge erteilte, hatten wir diesen Anhänger nun endlich fertig.

Natürlich muss dieser nun zur Einzelabnahme, bzw ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO erstellt werden.

Somit mussten wir uns also rote Kennzeichen besorgen, um den Anhänger zur Prüfstation bringen zu können. Dort wurden uns direkt erstmal 130,00€ berechnet (48€ HU, 82€ Abnahme).

Nach einstündiger Untersuchung seitens des TÜV-Prüfers erhielten wir großes Lob für unseren Eigenbau.
Das Untersuchungsergebnis: ohne Mängel

Wir hatten uns zu diesem Anlass extra einen Tag frei genommen, um nach der Abnahme zur Zulassungsstelle fahren zu können und den Anhänger anzumelden.

Nachdem der TÜV Prüfer alles zu Papier gebracht hatte und uns die Unterlagen gab, hatte er noch einen Zettel für uns:

Es handelte sich dabei um einen "Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO.

Der Prüfer sagte, wir sollen diesen Antrag einfach ausfüllen (Nur Name des Halters und Fahrzeugdaten wie Hersteller und FIN) und per Mail an die Bündelungsbehörde Fulda schicken. Diese genehmigen den Antrag entweder oder lehnen diesen ab.

Wir waren ersteinmal baff, da wir keinerlei Sinn hinter diesem System verstehen konnten. Immerhin waren wir ja soeben bei der Abnahme. Was also ist die Aufgabe dieser Behörde, die den Anhänger nie zu Gesicht bekommen hatte?

Unser Plan der Zulassung hatte sich damit auch erledigt.
Am selben Abend schickte ich alle erforderlichen Unterlagen zu dieser Behörde. Für die Behörde ist auf dem Blatt genau ein Feld vorgesehen:

"Der Antrag vom _________ wird genehmigt/abgelehnt.
Datum Unterschrift"

Die automatische Mailantwort der Behörde kündigte eine Bearbeitungszeit von ca. einem Werktag an.
Nach anderthalb Wochen vergeblicher Wartezeit auf unseren Antrag versuchte ich die Behörde telefonisch zu kontaktieren.
Die Herrschaften haben jedoch nur Sprechzeiten von 08-13 Uhr. Für einen normal sterblichen also unerreichbar ;)

In meiner Mittagspause ging nach dem 7. !!! Anruf endlich jemand dran und sagte mir das der Antrag längst fertig sei und nur vergessen wurde ihn zu versenden.

Heute habe ich diesen dann endlich per Post zugesandt bekommen.

Mit Entsetzen musste ich jedoch feststellen, dass mir eine Gebühr von 39,80€ + 3,50€ Porto in Rechnung gestellt werden.

Wie kann das sein?

Weder der Prüfer sagte irgendetwas über Gebühren, noch waren irgendwelche Hinweise auf dem Antrag vermerkt.
Dies kann doch so nicht Rechtens sein. Man kann doch nicht einfach Gebühren in unerklärlicher Höhe verlangen, ohne das dies irgendwo angegeben ist.

Desweiteren ist mir der Sinn dieser Behörde völlig unklar. Immerhin habe ich bereits 130€ bezahlt um eine Einzelabnahme durchführen zu lassen.
Da bin ich nicht bereit für eine Unterschrift 43,30€ zu bezahlen.

Ich hoffe, dass mir in diesem Forum jemand Tipps zu diesem Fall geben kann.

Ich bin absolut nicht einverstanden diese Gebühren zu bezahlen und ebenfalls nicht abgeneigt vor Gericht zu gehen.

LG.

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Replayed
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Florian,

es ist mir einfach nicht schlüssig, auf welcher Rechtsgrundlage diese Behörde Gebühren einzieht.
Denn die Einzelabnahme war bereits Gebührenpflichtig.
Die Bündelungsbehörde hat für mich keinerlei Leistungen erbracht, außer etwas unterschrieben, was mir jemand anderes bereits unterschreiben hat, den ich schon dafür bezahlt habe.

Und zum Thema selbst drauf kommen können:

Wenn man soeben 130€ für eine Einzelabnahme bezahlt hat, diese auch erfolgreich bestanden hat und im Anschluss ein Formular in die Hand gedrückt bekommt welches man zur Kenntnisnahme an diese Behörde schickt, komme ich eben nicht darauf das dies extra kostet. Warum auch ich habe ja 130€ schon für diese Abnahme bezahlt.
Desweiteren gibt es diese Behörde ja nichteinmal Bundesweit.
Diese Geldmacherei funktioniert ja nur weil sich niemand zur Wehr setzt.

Wo kann man nachlesen, welche Funktion diese Behörde im Zusammenhang mit diesem Fall hat und auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren?

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119901 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat:
Wo kann man nachlesen, welche Funktion diese Behörde im Zusammenhang mit diesem Fall hat

Da:
http://www.landkreis-fulda.de/aktuelles/newsarchiv/detailansicht/print.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=991&cHash=62008e063cb77240a72c57ed49eff3e6



Zitat:
und auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren?

Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html



Zitat:
Denn die Einzelabnahme war bereits Gebührenpflichtig.

Nur weil ein Teil des Vorganges bereits Gebührenpflichtig war, schliest das doch noch lage nicht Gebühren für den nächsten Teil aus.



Zitat:
Die Bündelungsbehörde hat für mich keinerlei Leistungen erbracht, außer etwas unterschrieben, was mir jemand anderes bereits unterschreiben hat, den ich schon dafür bezahlt habe.

Du hast den Ablauf noch immer nicht verstanden.
Die Behörde hat eben nicht etwas unterschrieben, was Dir jemand anderes bereits unterschreiben hat.
Erst die Behörde hat die Erteilung der Betriebserlaubnis vorgenommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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