Brief mit Zustellunsgurkunde

29. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Spinne222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Brief mit Zustellunsgurkunde

Hallo zusammen, nehmen wir mal an, A bekommt nen Beschluss vom Gericht in einem gelben Umschlag, also mit Zustellunsurkunde. Normal wird der ja entweder persönlich übergeben, oder in den entsprechenden Briefkasten eingelegt. Nun kam A aber abends von der Arbeit und fand diesen Brief auf der Fußmatte vor seiner Wohnung. Er wurde vom Zusteller offenbar an den Nachbarn ausgehändigt, dieser hat ihn dann vor die Tür gelegt. Ist das richtig so? Wäre der Nachbar nun böse gewesen, so hätte er den Brief verschwinden lassen und A wäre der Dumme gewesen. Hoffe auf ein paar gute Antworten, vielleicht war die die Zustellung ja auch nicht richtig und damit vielleicht unwirksam???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn der Zusteller entsprechend unterschreibt. Das ist hier der Fall gewesen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Spinne222
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber es widerspricht doch den entsprechenden Gesetz, sowas darf doch nicht an den Nachbarn ausgehändigt werden. Der läßt den dann verschwinden, und das Gericht sagt dann, der Zusteller hat doch unterschrieben. Verstehst was ich meine?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Das mag schon stimmen, nur im konkreten Fall ist der Brief ja bei Ihnen zugegangen.

Dass die Post Ihre Vertragspflichten durch die Zustellung beim Nachbarn ggf. nicht erfüllt hat, hat nichts mit Ihnen zu tun. Sie sind nicht der Vertragspartner der Post.

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