Liebe Gemeinde,
ich möchte folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen:
B. ist Landesbeamter der Freien und Hansestadt Hamburg und hier auf einer Dienststelle eingesetzt, bei der laut Dienstvorschrift jeweils zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres zwingend ein Personaltausch vorgesehen ist. D.h. es wechseln zu den erwähnten Terminen eine gewisse Anzahl an neuen Mitarbeitern zu dieser Dienststelle, wobei genauso viele Mitarbeiter die Dienststelle verlassen müssen. Ein Teil dieser Mitarbeiter verlassen die Dienststelle freiwillig. Sollte es nicht genug Freiwillige geben, wird anderen Mitarbeitern mitgeteilt, dass sie die Dienststelle zu verlassen haben. Als Fernpendler (120km vom Wohnort zur Dienststelle) ist B. auf den Wechselschichtdienst an dieser Dienststelle angewiesen.
Das zum Hintergrund.
B. beantragt Ende Juni ein qualifiziertes Dienstzeugnis zum Zwecke der beruflichen Neuorientierung.
Mitte Juli wird dem B. vom Stellvertreter seines Vorgesetzten mitgeteilt, dass B. die Dienststelle zum 01.10. zu verlassen hat, wobei B. der einzige des Sachgebietes ist, der ausgewählt worden ist. Als B. nach dem Grund fragt, erhält er die vage Auskunft, dass der Grund im zwischenmenschlichen Bereich liegen könnte. An der Arbeitsleistung würde es nicht liegen. Diese wird als gut eingestuft. Der Stellvertreter verweist wegen der Mitteilung des Grundes auf den Vorgesetzten, der sich zum Zeitpunkt der Mitteilung im Urlaub befindet.
B. seinerseits geht nun in den Urlaub und kann in dieser Zeit mit Hilfe des Personalrates das Schlimmste verhindern. B. muss zum 01.10. die Dienststelle nicht verlassen, soll aber zu diesem Termin das Sachgebiet wechseln.
Anfang August kann B. endlich mit seinem Vorgesetzten sprechen und sich nach dem Grund des zunächst vorgesehenen Dienststellenwechsels erkundigen (jetzt nur noch Sachgebietswechsel). Der Vorsetzte erklärt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Man kann mit B. nicht planen. B. hat ein Dienstzeugnis beantragt, und B. könnte schon im November die Behörde verlassen. Der Vorgesetzte erklärt, dass er gern einbezogen gewesen wäre. B. erwidert, dass der Wunsch nach einer beruflichen Neuausrichtung eine private und höchstpersönliche Angelegenheit ist. Weiterhin erklärt B., dass er sich noch nicht beworben hat und somit noch nicht einmal die Aussicht einer Zusage auf einen neuen Arbeitsplatz besteht. Eine Bewerbung ohne Dienstzeugnis, das noch nicht vorliegt, ist außerdem aussichtslos, so B. Nach der Erklärung des B. führt der Vorgesetzte hilfsweise andere Gründe auf, die allesamt vorgeschoben erscheinen (nicht in der WhatsApp-Gruppe, keine Übernachtung bei Betriebsausflügen usw.). Die Arbeitsleistung stuft der Vorgesetzte als gut ein.
B. bleibt angesichts der Begründung rat- und fassungslos zurück.
B. wendet sich nun an die Personalabteilung, um mitzuteilen, welche Kreise der Antrag auf ein Dienstzeugnis ziehen kann und welche einschneidende Folgen für den B. daraus resultieren. B. hat damit nicht in erster Linie eine Beschwerde im Sinn, sondern es geht ihm hauptsächlich darum, dass dieses Vorgehen mögliche Lerneffekte beinhalten könnte, wenn eine Aufarbeitung stattfinden würde. Vorgesetzte könnten im Umgang mit ihren Mitarbeitern sensibilisiert werden. B. hat den Eindruck, dass vor dem Hintergrund des Personalmangels die Behörde nicht interessiert ist, erfahrene und ausgebildete Mitarbeiter zu halten. Im Gegenteil: Die Behörde versucht sogar, den Status quo eines solchen Mitarbeiters zu beseitigen.
Im weiteren Verlauf stellt B. fest, dass sich niemand in der Behörde zuständig fühlt.
Mittlerweile liegt das Dienstzeugnis vor, dass dem B. per Post zugestellt worden ist. Nach dem Lesen des Zeugnisses stellt B. fest, dass die Behörde ihre Mitarbeiter doch halten möchte. Die Behörde stellt einfach ein Dienstzeugnis aus, mit dem B. sich nicht bewerben braucht. Nach Interpretation wird B. insgesamt mit einer 4 benotet. B. hatte zuvor bei dienstlichen Beurteilungen ein C (3) mit Tendenz zu einem B erhalten. Weiterhin umfasst der Teil, den das Zeugnis erst zu einem Qualifizierten macht, nur 7 Zeilen (nach 18 Dienstjahren). B. ist bei der Erstellung des Zeugnisses nicht beteiligt worden. Soweit B. weiß, wurde das Zeugnis von seinem Vorgesetzten in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erstellt, wobei der Vorgesetzte die erwähnten 7 Zeilen verfasst hat
Fragen:
1.
Wo kann B. seine Beschwerde vorbringen?
(lt. § 101 HambBG ist der Dienstweg einzuhalten. D.h. Beschwerden sind beim nächsthöheren Vorgesetzten vorzubringen. B. befürchtet, dass seine Beschwerde auf dem Dienstweg stecken bleibt. § 101 sieht auch vor, dass sich B. auch direkt an den Landespersonalausschuss wenden kann.)
2.
Liegen in einem vergleichbaren Fall Erfahrungen aus Hamburg oder anderen Bundesländern vor?
3.
Das Dienstzeugnis ist im § 60 HambBG geregelt. Handelt es sich um einen Verwaltungsakt? Hätte B. bei der Erstellung des Dienstzeugnisses beteiligt werden müssen?
(Lt. Landesrecht NRW ja, wobei der Beamte in der Art bei der Erstellung einzubeziehen, dass eine Anhörung stattfinden soll).
4.
Wie kann B. erfolgreich gegen das Dienstzeugnis vorgehen?
5.
B. möchte die ganzen Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen (was er lieber lassen sollte). Hat jemand Ideen?
6.
Kann jemand einen erfahrenen Anwalt (Fachrichtung Beamtenrecht) in Hamburg empfehlen?
(RA Bertling, dessen Homepage 1A ist, hat meist keine Kapazitäten frei)
Vielen Dank!
Abisko
Beamtenrecht qualifiziertes Dienstzeugnis Landesrecht Hamburg
18. August 2018
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Frage vom 18. August 2018 | 14:12
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Beamtenrecht qualifiziertes Dienstzeugnis Landesrecht Hamburg
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