Hallo,
endet das Dienstverhältnis eines Beamten mit der Frühpensionierung wegen Behinderung oder besteht es darüber hinaus? Falls es endet, was ist dann der Rechtsterminus für das Rechtsverhältnis des früh berenteten Beamten zu der öffentlichen Kasse, die die Frührente zahlt? Welches Rechtsgebiet ist das?
Dank vorab, habe hier irgendwie ein Brett vorm Kopf. Ich erinnere mich nur an die Vorschrift: "Die Dienstreise des Beamten endet mit dem Tod." Dann kann das Dienstverhältnis als solches doch nicht schon vor dem Tod enden, auch wenn kein Beamtenstatus mehr besteht.
lgA.
-- Editier von astrachan am 11.08.2015 23:32
Beamtenrecht-Pension-Ende-des-Dienstverhältnisse-mit-der-Frührente-?
11. August 2015
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Frage vom 11. August 2015 | 23:30
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 43x hilfreich)
Beamtenrecht-Pension-Ende-des-Dienstverhältnisse-mit-der-Frührente-?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 12. August 2015 | 13:11
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Ich erinnere mich nur an die Vorschrift: "Die Dienstreise des Beamten endet mit dem Tod." Dann kann das Dienstverhältnis als solches doch nicht schon vor dem Tod enden
In dem Fall nicht. Das bedeutet aber nicht, daß das Dienstverhältnis für jeden Beamten erst mit dem Tod endet.
(Übrigens, die scheinbar absurde Vorschrift macht Sinn, denn sonst würde der Tote z.B. noch Tagegeld nach §6 BRKG i.V.m. §9 BRKG bekommen, bis das eigentlich geplante Dienstreiseende eingetreten ist.)
Zitat:endet das Dienstverhältnis eines Beamten mit der Frühpensionierung wegen Behinderung oder besteht es darüber hinaus?
Fragen wir doch mal umgekehrt: Ist ein (früh-)pensionierter Polizist noch Polizist? Darf er noch polizeiliche Aufgaben ausführen? Darf ein pensionierter Richter noch "Urteile" fällen?
Und wenn wir, anstatt den Menschenverstand zu benutzen, stumpf ins Gesetz schauen:
"Das Beamtenverhältnis endet durch [...] Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand." (§30 Nr. 4 BBG )
-- Editiert von JenAn am 12.08.2015 13:14
#2
Antwort vom 12. August 2015 | 13:48
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 43x hilfreich)
Danke! So etwas war mir später in der Nacht auch klar geworden. Aber manchmal muss man selbst so scheinbar Evidentes erst ausartikulieren, damit man einen Schritt weiterkommt.
Beamtenstatus und Dienstverhältnis erlöschen mit der Versetzung in den Ruhestand. Bei "Sehr-Frührentnern" wird der Versorgungsanspruch in einen auf gesetzliche Rente umgewandelt.
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