Abitur nach Jahren noch anfechten?

6. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb269698-87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Abitur nach Jahren noch anfechten?

Hi Leute,
ich habe 2012 mein Abitur geschrieben und nicht bestanden. (NRW) Prinzipiell ist es mir ehrlich gesagt nicht so wichtig. Ich würde aber dennoch mal gerne wissen ob man im nachhinein noch die Möglichkeit hat das Ergebnis anzufechten? Gibt es da eine Verjährung etc.?

Gruß
Philipp

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Gibt es da eine Verjährung etc.? Gibt es - je nachdem, ob eine Rechtsmittelbelehrung darunter stand, beträgt sie einen Monat oder ein Jahr. Kurzum - sie ist vorbei.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Richtig, ein Zeugnis ist ein sogenannter "Verwaltungsakt". Es gilt in der Regel - sofern eine Rechtsmittelbelehrung darunter steht (steht bei Zeugnissen eigentlich nie...) einen oder zwei Monate. Wurde sie "vergessen" (was eigentlich immer der Fall ist...) beträgt sie einen Monat. Von daher: Aus die Maus!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Korrektur: Ich meine natürlich ein Jahr, wenn die Rechtsmittelbelehrung fehlt.

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