ALG II Leistung zurückzahlen, aber trage keine schuld

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
banussu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
ALG II Leistung zurückzahlen, aber trage keine schuld

hi, bei mir is es so. haben von januar bis juni 05 algII bezogen. mein man hat aber seit märz 05 arbeit gefunden. habe dies auch rechtzeitig beim aa gemeldet aber die leistung wurden weiter gezahlt. bin darauf hin 2 monate später nochmals hin um dies zu klären. keine reaktion. dies sei im moment nicht von dringlichkeit sagte man mir. angeblich wurde mir versehentlich ein formular zum ausfüllen nicht mitgegeben worden wo der arbeitgeber den verdienst ausfüllen muß. nur ist dies ja nicht mein versehen. arbeite ja schließlich nicht beim arbeitsamt um zu wissen was in welchem fall zu machen ist. nun fordern sie das geld zurück. bin mir keiner schuld bewußt habe aber leider nichts mehr. gibt es da nicht eine regelung im gesetz ?? bitte helft mir. wie komme ich da raus ?? grüße

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Sie sofort das Arbeitsamt informiert haben, waren Sie im Wissen darüber, das Ihnen das Geld nicht zusteht. Sie hätten es also zurücksenden können.

Natürlich kann das AA diesen Betrag zurückfordern. Versuchen Sie, sich mit diesem über eine Ratenzahlung zu einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Sehen Sie es mal so:

Wenn Sie versehentlich jemanden zuviel Geld überwiesen hätten, würden Sie es dann nicht auch zurück fordern?
Oder wären Sie damit einverstanden, dass der Empfänger sagt, es wäre nicht seine Schuld und er möchte Geld behalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen