o2 schaltet dsl nicht frei - telefonsupport legt einfach mehrmals auf - sonderkündigungsrecht?

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
o2 schaltet dsl nicht frei - telefonsupport legt einfach mehrmals auf - sonderkündigungsrecht?

habe bei o2 einen dsl vertrag abgeschlossen. 2 wochen nach dem schaltungstermin war immernoch nichts geschlatet. der telefonsupport hat mehrfach einfach aufgelegt. ich habe o2 eine sondekündigung zukommen lassen, welches o2 mit der behauptung, dass alles funktionieren soll ablehnt und frecherweise dazugeschrieben, dass ich eine mitwirkungspflicht habe.

dies ist schon etwa ein monat her und seitdem habe ich den router nicht angeschlossen.

lohnt es sich einen rechtsstreit einzugehen, oder soll ich einfach zahlen und eine lehre daraus ziehen?

danke!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wieviele Internetanschlüsse hast Du denn?

Zitat (von hanswurst31):

dies ist schon etwa ein monat her und seitdem habe ich den router nicht angeschlossen.
Wie willst Du dann behaupten, das der Anschluß nicht geht?
Wenn die Telekom meldet "läuft", wird das O2 erstmal reichen und Du hast den schwarzen Peter glaubhaft zu machen, das es nicht geht. Und natürlich wirst Du Fehlermeldungen oder LED-Statusanzeigen des Routers an die Störungshotline melden müssen um dies gegenüber o2 plausibel zu machen.
Hoffentlich hast Du keinen technisch untauglichen Router, der Dich in die Falle lockt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
seitdem habe ich den router nicht angeschlossen.

Sollte man mal ändern.
Und auch eine Weile anlassen, damit er sich synchronisieren kann.



Zitat (von hanswurst31):
der telefonsupport hat mehrfach einfach aufgelegt.

Mit denen telefoniert man nicht.
Das macht man schriftlich, mit möglichst konkreter Fehlerbeschreibung, mit Fristsetzung nach Datum und mit Zustellnachweis.



Zitat (von Mr.Cool):
Hoffentlich hast Du keinen technisch untauglichen Router, der Dich in die Falle lockt.

Das sollte man allerdings als erstes prüfen.

Und dann die Einstellungen des Routers selbst. Wenn die vermurkst sind, hat man auch verloren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
der telefonsupport hat mehrfach einfach aufgelegt.


Nö. Du hast aufgelegt. Beweise das Gegenteil.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wieviele Internetanschlüsse hast Du denn?
Zitat (von hanswurst31):

dies ist schon etwa ein monat her und seitdem habe ich den router nicht angeschlossen.
Wie willst Du dann behaupten, das der Anschluß nicht geht?
Wenn die Telekom meldet "läuft", wird das O2 erstmal reichen und Du hast den schwarzen Peter glaubhaft zu machen, das es nicht geht. Und natürlich wirst Du Fehlermeldungen oder LED-Statusanzeigen des Routers an die Störungshotline melden müssen um dies gegenüber o2 plausibel zu machen.
Hoffentlich hast Du keinen technisch untauglichen Router, der Dich in die Falle lockt.


Nun leider zwei. Hatge erst einen bri o2 abgeschlossen. Nachdem die sich so unsaglivh benommen habrn habe ich in der Wut einen zweiten bei Unity abgeschlossen.

Ist rine Fritzbox 7590. Hatte es auch mit einer Fritzbox 7490 ausprobiert, welches bis zum Abschaltungstermin problemlos funktionierte.

Wie soll ich am besten vorgehen, damit ich im schlechtesten Fall eine funktionierende Leitung habe und im besten Fall o2 schnellstmöglich los bin?

Kann ich bei der Telekom eine Anfrage zum Zustand der Leitung stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Kann ich bei der Telekom eine Anfrage zum Zustand der Leitung stellen?
Fragen kann man, aber die Telekom verbockt genau diese Probleme und die unterhalten sich grundsätzlich nicht mit ihren Opfern.
Bevor man in die juristische Bewertung einsteigen kann, geht es erstmal um die techn. Klärung:
1. Wenn die Fritzbox an der TAE-Dose angesteckt ist, dann wird im Fritzbox-Menü unter Internet/DSL-Informationen nach spätestens 5 Minuten eine Verbindung zur DSL-Vermittlungsstelle stehen. Dann ist Sync da und DSL wurde geschaltet.
2. Nach Eingabe der Zugangsdaten sollte eine Internet-Verbindung stehen und VoIP wird sich meist auch selbstständig einrichten. Wenn nicht, dann liegt eine von der Telekom zu verantwortende Verschaltung vor, die nach Störungsmeldung bei O2 durch einen Telekom-Techniker beseitigt wird.

Zu 99,495387 % sind damit alle Probleme gelöst, d.h. aber auch, das die Vertragsverpflichtung durch O2 erfüllt ist und es KEINEN Ansatzpunkt für eine Vertragsauflösung gibt. Nur in 0,5% der Fälle sind die Probleme tiefergehend und man kann über eine übliche Fristsetzung aus dem Vertrag raus.

Es wäre geschickter sich von einem der Verträge durch Vertragsübernahme(durch Freunde, Bekannte, Nachbarn) und "Umzug" zu lösen. Es macht keinen Sinn emotionale Entscheidungen über das Gericht klären zu lassen. Das kostet nur unnötig Geld.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

So nach langem hin und her habe ich es geschafft, dass o2 den Vertrag kündigt. Nun habe ich jedoch eine weitere Frage.

Ich hatte den Vertrag über einen Internethändler abgeschlossen. Zum Vertrag gab es noch eine Auszahlung, welche ich bis dato nicht erhalten habe. Habe ich noch den Anspruch für diese Auszahlung? Der Händler meinte, dass ich keinen Anspruch mehr habe, da er den Vertrag storniert hat. Im Kündigungsschreiben von o2 steht allerdings, dass der Vertrag nicht mehr storniert werden kann, da die Leitung bereits aktiviert worden war und deshlab seitens o2 zum x.01.2019 gekündigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Kaum, da
die Auszahlung an Bedingungen wie kein Widerruf/Storno gebunden ist
meist nur gegen Rechnungsvorlage erfolgt
das hier eindeutig ein Provisionsanteil für einen 24-Monatsvertrag vorliegt und ohne Vertrag keine Provision

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)


Der Vertrag kam ja zu stande und ich habe auch bezahlt/rechnung vorhanden. lediglich die leitung funktionierte nicht. auch wurde der vertrag, wenn auch vorzeitig, von o2 gekündigt und nicht widerrufen, oder storniert. habs auch so schriftlich von o2.

Zitat (von Mr.Cool):

das hier eindeutig ein Provisionsanteil für einen 24-Monatsvertrag vorliegt und ohne Vertrag keine Provision


da der vertrag seitens o2 gekündigt wurde und dem händler somit keine schuld trifft, sollte er ja die volle provision erhalten haben und müsste diese auch nicht zurück zahlen. ergo er behählt das geld, was eigentlich mir zusteht.

oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
Zum Vertrag gab es noch eine Auszahlung, welche ich bis dato nicht erhalten habe. Habe ich noch den Anspruch für diese Auszahlung?

Hängt von den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen ab.


Oft ist es so wie von Mr.Cool beschrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
... sollte er ja die volle provision erhalten haben und müsste diese auch nicht zurück zahlen. ergo er behählt das geld, was eigentlich mir zusteht.
Was erst mal zu beweisen wäre.

Und der Thread macht doch eher den Eindruck, das Du die Kündigung betrieben hast.
Die Provisionsauszahlung soll gerüchteweise nach 2 Monatszahlungen erfolgen. Bleiben diese aus oder gibt es Probleme im Vertrag, gibt es auch keine Provision.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hanswurst31
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von hanswurst31):
... sollte er ja die volle provision erhalten haben und müsste diese auch nicht zurück zahlen. ergo er behählt das geld, was eigentlich mir zusteht.
Was erst mal zu beweisen wäre.

Und der Thread macht doch eher den Eindruck, das Du die Kündigung betrieben hast.
Die Provisionsauszahlung soll gerüchteweise nach 2 Monatszahlungen erfolgen. Bleiben diese aus oder gibt es Probleme im Vertrag, gibt es auch keine Provision.


ich nehem an, eine fristsetzung zur zahlung und eine aufforderung einen beweis zu liefern, würde nichts bringen, da der händler freiwillig keine beweise liefern muss?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hanswurst31):
ich nehem an, eine fristsetzung zur zahlung und eine aufforderung einen beweis zu liefern, würde nichts bringen

Mit Zustellnachweis und Frist nach Datum, würde es bei einer gewonnenen Klage einen finaziellen Vorteil bringen.

Falls es überhaupt einen Anspruch gibt...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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