keine Wiederrufsbelehrung

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
tubu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Wiederrufsbelehrung

Hallo,

Ich habe anfang Oktober per Post einen Wärmecontracting Vertrag erhalten und Unterschrieben zurückgesendet. Folgende Anlagen waren Bestandteile des Vertrages:
-Angebot des Installateurs
-Leistungsgrenzen der WEA
-Grundbuchauszug
-Preisregelung
-Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
-Datenschutzinformation

Nun wollte ich heute den Vertrag wiederrufen da sich meine finanzielle Situation verändert hat
jedoch wurde mir mitgeteilt das die wiederrufsfrist abgelaufen wäre.
Allerdings habe ich nie eine Wiederrufsbelehrung erhalten.
Ich bin davon ausgegangen das mir die Wiederufsbelehrung zusammen mir den gegengezeichneten Vertrag zugesendet wird.
Ich habe bis heute allerdings weder den vom Anbieter unterschriebenen Vertrag noch eine Wiederrufsbelehrung erhalten.
Wie verhalte ich mich in diesen Fall am besten?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von tubu):
Allerdings habe ich nie eine Wiederrufsbelehrung erhalten.

Die wäre auch nur dann notwendig, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen würde.

Warum sollte das hier besehen? Wurde der Vertrag im Fernabsatz bzw. außerhalb der Geschäftsräume geschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tubu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ja der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräume geschlossen.
Der Vertrag wurde mir per post zugestellt und ich habe ihn unterschrieben zurückgesendet.
In einen beiliegenden Schreiben stand dass mir mein unterschriebenes Exemplar zugesand wird wenn es vom Anbieter gegengezeichnet wurde. (was bis heute noch nicht geschehen ist)

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von tubu):
In einen beiliegenden Schreiben stand dass mir mein unterschriebenes Exemplar zugesand wird wenn es vom Anbieter gegengezeichnet wurde. (was bis heute noch nicht geschehen ist)

Dann hat der Anbieter den Vertrag womöglich noch gar nicht geschlossen.

Jedenfalls sind noch nicht alle Unterlagen vorhanden, welche die Widerrufsfrist zum laufen bringen sollten. Womit die Argumentation "Fristablauf" hinfällig ist.

Würde ich dem Anbieter dann auch so mitteilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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