inkasso& auftraggeber fehlkommunikation

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
evos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
inkasso& auftraggeber fehlkommunikation

hallo, habe ein kleines- grosses problem! habe im august 07 meine versicherungen(hausrat,rechtschutz,haftpflicht) zum oktober 07 gekündigt, weil wir leider alg 2 bekommen und es finanziell nicht ausreicht. habe einen brief bezüglich der rechtsschutz erhalten in dem kündigungsbestätigung stand, dachte toll ist erledigt ohne weiter drauf zu gucken, später hab ich gemerkt dass da zum oktober 2011 stand- in einem anderen brief stand, dass eine vorzeitige kündigung nicht möglich sei. habe die erwünschten unterlagen, die meine situation verdeutlichen, alg2bescheid, rüber geschickt. während ich noch im schriftverkehr mit meiner versicherung war und diese eine weitere rechnung rausgeschickt hatten, wurde ich von der debitor-inkasso angeschrieben, dass ich ohne angabe von gründen meine rechnungen nicht gezahlt hätte. habe zeitgleich die inkasso angeschrieben denen den sachverhalt mit jeweiligen kopien des schriftverkehrs zugeschickt und noch mal die versicherung um frühzeitige kündigung in einem brief der hausratvers. und haftpflicht gebeten. die versicherungen hat die kündigung der hausrat bestätigt. hab aber von der inkasso am gleichen tag 2 briefe erhalten, der eine hatte sich meinen sachverhalt angeschaut, der andere mit gericht gedroht, weil ich angeblich keine stellung zum sachverhalt genommen hätte!!!! was soll ich tun, bin weiterhin im schriftverkehr mit meiner vericherung um die sache zu erledigen, muss ich die drohung der inkasso ernst nehmen? was für konsequenzen bringt das ganze mit sich? bin ne frische mama und hab schon ne eidesst-erklärungen wegen anderem fall abgegeben

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
kockomocko
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

inkasso fritzen muss man vielleicht nicht bezahlen allerdings sollte man, wenn man tatsächlich etwas schuldet, anfangen die dinge zu klären und wenn es einem nix ausmacht die hauptforderung beim auftragnehmer bezahlen.

In dem Fall scheint mir schuldenberatung das richtige.

ohne gewähr

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#3
 Von 
evos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so hab jetzt wieder post von der versicherung, dass die kündigung der haftpflicht auch anerkannt worden ist, kann die inkasso mir noch was- oder müssen die das untereinander klären?? und ich zahle meine schulden schon ab, leider bleiben jugendsünden nicht unbestraft!!!!!!

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