fahrzeug gemietet...

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
cafedelmar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
fahrzeug gemietet...

es geht um meinen freund (nenne ihn "X" und seinem bekannten, den herrn "Y")
mein freund hatte mit einem bekannten ein fahrzeug angemietet. wie eine art "mitfahrzentrale wollten sie gemeinsam fahren, aber jeder seine eigenen bekannten besuchen. Y setze meinen freund ab und ausgemacht war, er übernachtet bei seinem bekannten und fährt am nächsten tag zurück (X bin vorort geblieben) und gibt den wagen nach ankunft umgehend ab. somit mieteten sie den wagen für 24 stunden. kaution wurde hinterlegt. soweit so gut.
sein bekannter (Y) besitzt/besass keine bankkarte (das sagte er meinem freund zumindest), da mein freund eine besitzt und vorgelegt hat, musste er im vertrag laut diesem autoverleih als 1. mieter für das fahrzeug eingetragen werden und der bekannte(Y) als zweiter mieter (und aber auch als fahrer), da mein freund (X) gar keinen führeschein besitzt. wohl aber der bekannte (der auch die kaution hinterlegt hat). der ist auch gefahren.
nun das problem.
das fahrzeug wurde von Y erst tage darauf zurückgegeben, wovon mein freund (X) erst gar nichts wusste, da er dachte, der wagen ist schon längst zurück. angeblich wurden viele 100km gefahren. mister Y streitet dies ab. aber es stimmt, das der wagen erst tage darauf zurückgegeben wurde (in erfahrung gebracht durch tägl. telef. kontakt mit dem autoverleih, den x führte) - Y war/ist nicht mehr zu erreichen. dann wurde der wagen endlich von Y gebracht, er zahlte aber nicht ... sondern stritt sich mit dem autoverleih wegen der kilometerzahl.
die kaution ist verrechnet und nun steht ein hoher betrag aus, den jetzt mein freund (X) bezahlen soll (da er als 1.mieter im vetrag stehe).

x hat post vom RA, der erklärt, man solle sich intern einigen ... gericht steht bevor, aber: X erreicht nun y nicht mehr.
eigentlich hat doch Y das desaster verbockt, welches er viell. jetzt vor gericht klären will mit dem autoverleih.

X hat kein geldf. einen anwalt... wohin kann er sich wenden od. weiss jem. was zu tun ist? danke!
-- Editiert von cafedelmar am 11.01.2005 15:38:25

-- Editiert von cafedelmar am 11.01.2005 16:07:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn X das Auto gemietet hat, dann ist auch er für die Kosten verantwortlich. Es steht ihm allerdings frei, nach Zahlung des Betrages entsprechend Y in die Pflicht zu nehmen.

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#2
 Von 
cafedelmar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

x hat aber das auto f. 24h angemietet/unterschrieben.
auch der 2 mieter (Y) hat unterschrieben. in meinen augen offensichtlich hat mieter nr. 2 den wagen gefahren und die kosten verursacht.

... überlege, ihn doch zu nem RA zu schleppen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cafedelmar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

p.s.: danke mahnman!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

x und y haben unterschrieben für 24 stunden.

Wenn das Auto nicht nach 24 da ist, haften beide weiter.

An wen sich die Mietwagenfirma wendet ist denen überlassen.

sonst hat mahnmann alles gesagt

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