Hallo, nehmen wir folgendes an:
Eine Person A hat mit einem Fitnessstudio B einen Vertrag abgeschlossen dessen Mindestlaufzeit zwei Jahre war, und dessen weitere Kündigungstermine dann halbjährig mit einer Drei-Monatsfrist waren.
Drei Jahre später kündigt A den Vertrag außerordentlich wegen Umzugs in eine ca. 300km entfernte Stadt und widerruft die Einzugsermächtigung. Das Fitnessstudio beharrt jedoch auf eine fristgerechte Kündigung für die der nächste Termin sieben Monate später wäre. Die Begründung: "Verträge bieten genug Raum für fristgerechte Kündigung - und ein Umzug wird in der Regel nicht kurzfristig geplant."
Daraufhin antwortet A dass die außerordentliche Kündigung nach §314 BGB
selbstverständlich Bestand hat. - B reagiert nicht.
Drei Monate später schickt B einen Brief mit dem Betreff: "Letztes Anschreiben vor Forderungsverkauf an Inkassounternehmen!" und droht mit gerichtlicher Auseinandersetzung.
Könnte A die außerordentliche Kündigung gerichtlich durchsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Maik
außerordentliche Kündigung wg Umzug - Fitnessstudio
21. Dezember 2004
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Frage vom 21. Dezember 2004 | 23:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung wg Umzug - Fitnessstudio
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#1
Antwort vom 16. März 2006 | 20:34
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Ja, A. wird wohl den Zahlungsanspruch des Fitnessstudios erfolgreich abweheren können.
Und jetzt?
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