Hallo!
Nehmen wir an, Person A hat einen Vertrag mit einem Fitness-Studio, welcher noch ca. ein halbes Jahr läuft.
Nun wurde Person A, im Laufe des bestehenden Vertrages, arbeitslos.
Nehmen wir an, er bezieht sogar ALG II (Hartz IV).
Weiterhin bekommt er vom Arzt ein Attest ausgestellt in dem steht (..."Person A kann keinen Sport mehr ausüben...").
Person A schickt nun eine außerordentliche Kündigung, inkl. dem Attest und einer Kopie seines ALG II Bescheids, an das Sportstudio.
Das Sportstudio besteht trotzdem weiterhin auf Zahlung und ist gewillt sogar den Weg zum Anwalt zu gehen. Nehmen wir an dies wird sogar schriftlich in einem Brief vom Studio erwähnt, welches weiterhin auf Zahlung besteht (inzwischen 2-3 Monatsbeiträge). Nehmen wir nun weiter an, die Kündigung würde schriftlich akzeptiert, aber nur im Rahmen der Frist! Also nicht außerordentlich.
Wie sollte in so einem Fall als Person A vorgegangen werden?
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außerordentliche Kündigung Fitness Studio
11. November 2009
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Frage vom 11. November 2009 | 15:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung Fitness Studio
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#1
Antwort vom 11. November 2009 | 16:31
Von
Status: Schüler (253 Beiträge, 43x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. November 2009 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
quote:
"Person A kann keinen Sport mehr ausüben..."
Ist dies auch begründet worden? Oder war das eine reine Gefälligkeit vom Arzt mit diesem einen pauschalen Satz?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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#3
Antwort vom 11. November 2009 | 23:17
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
quote:
Wie sollte in so einem Fall als Person A vorgegangen werden?
Person A müsste erst aktiv werden, wenn ein Mahnbescheid eintrifft.
Alles vorher ist nur Säbelrasseln des Studios.
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