Zeitschriften Abo nach Ablauf des 1. Vertragsjahres

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
dayton
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Zeitschriften Abo nach Ablauf des 1. Vertragsjahres

Hallo
ich habe ein Zeitschriften Abo im Jahre 2017 abgeschlossen, das ich dann Anfang Juli hätte kündigen müssen damit es sich nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Dies ist 9 Tage zu spät geschehen, aber ich war der Meinung, dass die nicht gelieferten/eingetroffenen Zeitungausgaben und besonders eine 3 monatige Urlaubsunterbrechung der Lieferung das Ende des 1. Jahres nach hinten verschiebt, da die letzte Zustellung in Folge der 3 monatigen Unterbrechung ja auch 3 Monate nach hinten verschoben wird. Der Verlag bzw. sein Drückerverein sieht das anders und besteht darauf dass das keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist habe. Kennt jemand evtl. einen Paragraphen, der meine These unterstützt?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von dayton):
aber ich war der Meinung,

Und wird diese irgendwie von den vertraglichen Vereinbarungen gedeckt?
Was genau findet sich diesbezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dayton
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf der gesamten Internetseite dieser Vertriebsfirma findet man keine AGB und wenn dann würde eine Formulierung wohl nicht zu deren Nachteil dort stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von dayton):
Auf der gesamten Internetseite dieser Vertriebsfirma findet man keine AGB

Vielleicht mal in den eigenen Unterlagen nachschauen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Sie haben zu spät gekündigt. Das ist fakt. Es gibt keine Frist von der letzten Frist.

Zitat:
nicht gelieferten/eingetroffenen Zeitungausgaben und besonders eine 3 monatige Urlaubsunterbrechung


Wenn der Verlag nicht alles geliefert hat, hätten Sie das gleich einfordern müssen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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