Zahlung leisten?

8. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jessy1107
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung leisten?

Hallo zusammen...

ich erzähle ersteinmal die vorgeschichte!

Ich bin mit 17 von zuhause ausgezogen und brauchte einen Telefonanschluss.
Da ich ja noch nicht Rechtsfähig war, machte meine Mutter auf ihren Namen den Anschluss.
Ich habe nichts unterschrieben, es wurde nur die Rechnung von meinem Konto abgebucht.
Irgendwann konnte ich die Rechnungen nicht mehr zahlen (da war ich 18) und es entstanden schulden in höhe von 450€.

Seid ca. 1 Jahr bin ich mit meiner Mutter zerstritten und sie möchte die 450€ von mir zurück haben (sie hat die 450€ schon an die Telefongesellschaft gezahlt!!).
Bin ich verpflichetet diese 450€ an sie zurück zuzahlen?

Ich danke schon mal für eure antworten.
Liebe Grüsse

: Jessy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die 450,- € isoliert betrachtet musst Du natürlich an Deine Mutter zurückzahlen.
Zwischen Dir und Deiner Mutter bestand zumindest eine stillschweigende Vereinbarung, dass sie für Dich den Vertrag schließt, aber Du die Kosten trägst. Bester Beweis für diese Vereinbarung ist die Tatsache, dass die Kosten von Deinem Konto abgebucht wurden.
Wenn Deine Mutter nun von der Telefongesellschaft als deren Vertragspartnerin zur Zahlung aufgefordert wird - weil keine Deckung auf Deinem Konto - dann kann sie aufgrund der Vereinbarung zwischen Euch das Geld von Dir zurückverlangen.

Inwieweit Deine Mutter noch Unterhaltspflichtig für Dich ist und Du deswegen die Telefonkosten mit ausstehendem Unterhalt verrechnen könntest, ist eine andere Frage.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Jessy1107
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe hier jetzte einmal ein paar Seiten weiter gelesen....sie hat auch schon hier rein geschrieben.
Nun sagt sie allerdings selber, das ihr RA zu ihr gesagt hat, das sie im grunde keine Chance hat das Geld zurück zubekommen.
Er wolle mal schauen ob es Gesetzeslücken gäbe!
Siehe Seite 5 "Für Minderjährige unterschrieben"

LG
Jessy

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Schliesse mich der Meinung von MCNeubert an.
Das die (ersten) Rechnungen von dinem Konto abgebucht wurden, zeigt ja, dass du den eigentlichen Nutzen an diesem Vertrag hattest.

Gruss
MichiM

P.S. Habe mal das Posting deiner Mutter "nach vorne" geholt...



-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#4
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Aus meiner Sicht bist Du schon aus moralischen Gründen dazu verpflichtet deiner Mutter die Zahlung zu leisten. Sei froh, daß Deine Mutter für Dich gezahlt hat und Du über Monate kostenlos mit deinen Freunden telefonieren konntest.

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#5
 Von 
Dreamflight
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Jess
Nur mal nebenbei ,Du bist gerade mal 20,hast noch nie länger als 2 wochen am stück gearbeitet,Du hast dein Oma um Kohle abgezockt fürs Treppe putzen,Du hast den Knuth abgezockt der dir zum freundschaftspreis euer Auto repariert hat und auf dem geld sitzengeblieben ist ,du hast mehr Schufa einträge als die meisten 60 jährigen und ***** und es ist eine frechheit das du noch hilfe suchst damit du weiter abzocken kannst hat,du hast handys bestellt und nie bezahlt und weitervertickt ,und du bist mittlerweile überregional bekannt. bleibe mit deinen 20 jahren ***** gottsei dank werden in nächster zeit die ersten Mahnbescheide greifen und auch Du wirst lernen das man im leben was leisten muß statt nur durchgezogen zu werden .Gruß dein onkel der sich dafür leuten deiner art einfach angekotzt fühlt,Formfehler in Anrede sind extra da du es nicht verdienst mit Respekt behandelt zu werden

( - editiert von Admin - )

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