Hallo kann ich schonmal ZAHLEN (Energieversorgungsvertrag) mit VORBEHALT, gleichzeitig einen Widerspruch einlegen und durch den VORBEHALT !! EHER !!
wieder an mein ausgezahltes Geld kommen, falls ich einen Anwalt einschalten sollte?
Zahlen und Widerruf
10. Januar 2017
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Frage vom 10. Januar 2017 | 15:17
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Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Zahlen und Widerruf
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