Hallo, ich habe eine Wohnung gekauft von einem Bauträger. Die Wohnung ist jetzt im Rohbau fertig. Sie liegt im 3. OG und darüber ist noch ein Spitzboden, der dazu gehört. Dort oben soll mein Badezimmer gebaut werden. Jetzt sagt der Bauträger und der Sanitärinstallateur, dass im Spitzboden zu wenig Wasserdruck für ein Badezimmer wäre und ich soll mit Zusatzkosten von 2000 Euro einen Warmwasserspeicher einbauen lassen. Hätte man mir das vorher sagen müssen, dass ein Badezimmerbau im Boden nicht geht? Kann ich verlangen, dass der Bauträger die Zusatzkosten trägt? Habe ich nicht Recht auf gleichen Wasserdruck wie alle anderen Eigentümer im Haus? Meine Wohnung ist die teuerste und größte und trotzdem bin ich benachteiligt uns soll auf eigene Kosten einen Standard herstellen, den die anderen umsonst haben. Wie sieht das wohl rechtlich aus. Sollte ich zu einem Anwalt gehen und mich rechtlich vertreten lassen? Ich bin ratlos - help me!
Wohnungskauf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
war denn das badezimmer im spitzboden geplant oder ist das eine nachträgliche änderung ?
du hast die wohnung entsprechend der pläne sicherlich zu einem festpreis gekauft. wenn das bad also in deinem kaufvertrag im spitzboden geplant war, muss der bauträger auch dafür sorgen, dass dort ein funktionsfähiges bad eingebaut wird. eventuelle mehrkosten gehen zu seinen lasten.
Ich habe die Wohnung gekauft. Der Spitzboden wird in Eigenleistung ausgebaut. Gehört aber zur Wohnung, ist also im Kaufpreis enthalten. Nirgendwo steht geschrieben, dass im Spitzboden kein Badezimmer gebaut werden kann. Bei den Planungen (war freie Grundrissplanung) wurde auch nichts davon gesagt, dass nicht genügend Wasserdruck vorhanden sein wird. Also die Zeichnungen wurden angefertigt vom Bauträger und fertig. Bei der technischen Besprechung wurde dann auf einmal gesagt, dass der Wasserdruck nicht ausreicht und dass der Spitzboden nicht dafür ausgelegt ist, dort Badezimmer zu bauen. Aber ich habe die Wohnung komplett gekauft und kann doch wohl erwarten, dass auch im obersten Geschoss genug Wasserdruck vorhanden ist oder eben von Seiten des Bauträgers dafür gesorgt wird, dass ich dort oben auch genug wasser habe. Sehe ich das falsch?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten