Wiederrufsrecht - Aritkel Falsch geliefert und Etikett abgerissen

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PapageiMitEi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederrufsrecht - Aritkel Falsch geliefert und Etikett abgerissen

Hallo,

ich habe einen Gürtel bei einer namenhaften Firma online bestellt und geliefert bekommen. Zu meinem Nachteil, wurde die falsche Größe geliefert und das Etikett(Preisschild) hatte ich zudem auch direkt in der Hand. (Wahrscheinlich ehemalige Retourenware).

Ich werde den Aritkel umgehend zurücksenden.

Wie stehen die Chance das ich mein Geld zurück erhalte? Da ja neu das Etikett vorhanden sein muss? Und ja, es ist in der WB ausgewiesen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von PapageiMitEi):
Wie stehen die Chance das ich mein Geld zurück erhalte?

Juristisch gesehen sehr gut.



Zitat (von PapageiMitEi):
Da ja neu das Etikett vorhanden sein muss?

Sagt wer?
Im übrigen ist es ja der Schilderung nach vorhanden.



Zitat (von PapageiMitEi):
Und ja, es ist in der WB ausgewiesen.

Was? Das Etikett?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PapageiMitEi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort.

Ich zitiere:
"""""Bitte beachten Sie außerdem, dass sich zurück gesendete Ware in einem Zustand befinden muss, der dem einer normalen Nutzung zum Zwecke der Prüfung der Ware - wie sie etwa im Ladengeschäft zur Anprobe üblich wäre - entspricht und mit Original-Etikett versehen sein muss. Bei einer Verschlechterung der Ware durch einen weitergehenden Gebrauch behalten wir uns vor, einen Wertersatz zu verlangen."""""

Das abgerissene Etikett, mag für den Verkäufer wohl ein Hinweis auf Nutzung sein, die der Anprobe in einem Ladengeschäft übersteigt.

Aber da beim Versand das Etikett auch abreißen könnte, kann ich mir das rechtlich gesehen gar nicht rechtsfest vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von PapageiMitEi):
Aber da beim Versand das Etikett auch abreißen könnte, kann ich mir das rechtlich gesehen gar nicht rechtsfest vorstellen.

Oder beim einpacken durch den Verkäufer...
Und auch bei einer Prüfung der Ware - wie sie etwa im Ladengeschäft zur Anprobe üblich wäre - könnte das Etikett abreißen.

Die Chance das der Verkäufer damit vor Gericht durchkommt ist überaus gering.


Wenn er nichts erstattet, wieder hier melden.
Dann kann man mal diskutieren wie es weiter geht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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