Wie ist die Kündigungsfrist bei Abonnements wenn im Vertrag keine Fristen genannt sind?

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495586-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist die Kündigungsfrist bei Abonnements wenn im Vertrag keine Fristen genannt sind?

Es geht hier um ein Abo welches ich (leider) bei der "PVZ Pressevertriebszentrale" abgeschlossen habe. Ein Jahr wurde damals vereinbart.

Mein Vertrag verlängert sich am 3.11.2017.

Danke euch im voraus

lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn wirklich nirgendwo etwas steht: Noch am letzten tag des Abos kann man kündigen bzw. bis dahin muss dann dem Anbieter die Kündigung zugehen. Sprich: Gesetzlich gibt es keinerlei "Mindes-Kündigungsfrist" o.ä.

So etwas gibt es nur in wenigen Fällen (beispielsweise bei Abo-Verträgen u.ä.)

-- Editiert von mepeisen am 17.07.2018 16:17

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
go495586-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort. Was ich vergessen habe ist, dass ich ja vorher bei den AGB's ein Haken gesetzt habe. Und da standen die Fristen natürlich drinne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich glaube bei mir hat irgendeine Rechtschreibkorrektur zugeschlagen. Ich bin ob meines Satzes selbst verwirrt.

Zitat:
So etwas gibt es nur in wenigen Fällen (beispielsweise bei Abo-Verträgen u.ä.)

Ich meinte damit sicher nicht "Abo-Verträge", sondern vielmehr "Arbeits-Verträge". Kurios kurios... Oder werde ich alt? :-)

Zitat:
Was ich vergessen habe ist, dass ich ja vorher bei den AGB's ein Haken gesetzt habe. Und da standen die Fristen natürlich drinne.

Das macht die Diskussion durchaus schwierig. Denn nun kommt es auch auf die Gesamtsituation an und auf etwaige Werbeangebote. Grundsätzlich sind grob überraschende Klauseln per se unwirksam gegenüber Verbrauchern. Die Frage ist nun also, ob es grob überraschen ist.

Beispielsweise steht im Angebot "Jederzeit kündbar". Dann ist es grob überraschend, wenn man plötzlich in den AGB eine Kündigungsfrist von 3 Wochen hat.

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