Widerrufsrecht verweigert, da ich die angebotene Leistung bereits genutzt habe.

20. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Christoph877
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht verweigert, da ich die angebotene Leistung bereits genutzt habe.

Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht. Ich habe bei einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag über einen wlan stick zur mobilen Internetnutzung unterschrieben.
Leider hat das im Vertrag hinterlegte Datenvolumen nicht für meine Zwecke ausgereicht, so dass ich nach 10 Tagen von meinem Widerrufsrecht gebraucht gemacht habe.
Allerdings verwährt mir der Anbieter dieses, da ich die angebotene Leistung bereits genutzt habe.
Aus diesem Grund kann eine Kündigung erst in 2 Jahren erfolgen.

Leider habe ich in der Widerrufsbelehrung nicht davon gelesen:

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Habe ich eine Chance, dennoch aus diesem Vertrag rauszukommen?

Danke für Ihre Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

quote:
Allerdings verwährt mir der Anbieter dieses, da ich die angebotene Leistung bereits genutzt habe.



Jo, mit Herausbrechen der SIM, ist das Widerrufsrecht erloschen.

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#2
 Von 
Christoph877
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, aber das hat der verkäufer im T-Punkt gemacht......aber das spielt wohl keine rolle oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

quote:
danke, aber das hat der verkäufer im T-Punkt gemacht......aber das spielt wohl keine rolle oder?


dann erst recht, du hast bei Vertragsabschluss im Shop vor ORT überhaupt kein WIDERRUFSRECHT, ausser der Händler räumt es freiwillig ein und da dies in der Mobilfunkbranche sogut wie gar nicht vorkommt, wirst du wohl oder übel jetzt 2 Jahre drin fest hängen!

Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man alles binnen 14-Tagen umtauschen bzw. zurück geben kann.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sieht schlecht aus.
Der Auszug mit der Widerrufsbelehrung zieht u.U. nur bei FERN-Absatzverträgen(s.Beitrag Kai). Nur bei echten Test-Angeboten kommt man raus. Alternativ bleibt nur Volumenerweiterung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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