Hallo,
ich habe mich bei FreenetSingel angemeldet am 03.01
und am 03.01 ein paar Leute angeschrieben.
Dann wollte ich mich wieder am 05.01 dort Abmelden und
von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Doch FreenetSingels Verweigert mir dieses, mit der
Antwortet mir das ich mein Wiederspruchsrecht
verwirkt hätte weil ich Personen
schon Angeschrieben hätte.
Ist dieses Rechtens?
mfg Somba
Widerrufsrecht FreenetSingel
5. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2009 | 11:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht FreenetSingel
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#1
Antwort vom 5. Januar 2009 | 13:04
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 462x hilfreich)
Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt, sobald man sie in Anspruch nimmt.
Daher dürfte der Kuchen gegessen sein.
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