Widerrufsfrist Onlinevertrag

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pansox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsfrist Onlinevertrag

Liebe Community,

ich habe eine Frage: Angenommen jemand schließt einen Vertrag über eine Prepaid Kreditkarte online am 20.12.2016 ab, den AGB hat er zugestimmt. Am 22.12.2016 erhält er via E-Mail die Widerrufsbelehrung.

Diese Person widerruft am 04.01.2017. Dem Widerruf wird jedoch nicht stattgegeben, da laut der Firma die Frist am 03.01.2017 verstrichen ist, da sich die Firma auf den Online-Vertragsabschluss am 20.12.2016 bezieht.

Nun meine Frage: Ist der Widerruf gültig, da die Belehrung erst am 22.12.2016 eingegangen ist?

Vielen Dank!
pan

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von pansox):
Nun meine Frage: Ist der Widerruf gültig, da die Belehrung erst am 22.12.2016 eingegangen ist?


Ja, das würde ich unter Verweis auf §356 Abs. 3 BGB auch so sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 359x hilfreich)

Um das genauso sicher wie mein Vorredner zu sehen, wüsste ich gerne geklärt, wie der Threadersteller "Am 22.12.2016 erhält er via E-Mail" versteht.
- Wenn er erst am 22.12. den Mailclient aufmacht reicht das nicht.
- Wenn sein Anbieter die Mail 2 Tage wegen Spamverdacht in Geiselhaft hatte (gibt so diverse Anbieter, die das machen) und erst danach zugestellt hat reicht das auch nicht
- Wenn da beim Bestellen ein Häkchen gesetzt wurde "Habe Widerufsbelehrung gelesen" wirds schwierig.

Nur mal ein paar Beispiele dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pansox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Zunächst vielen Dank für eure Antworten. Leider ist die oben genannte Person nicht des Juras Herr, glücklicherweise aber gelernter Informatiker, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die E-Mail mit der Widerrufsbelehrung tatsächlich erst (nachweisbar) am 22.12. versandt wurde.

Beim Bestellprozess wurden ausschließlich die AGB akzeptiert, einen Haken für eine Widerrufsbelehrung oder einen Hinweis darauf gab es nicht. Wohl gleich wird in den akzeptierten AGB jedoch geschrieben, dass die Wiederrufsfrist mit Vertragsabschluss beginne.

Vielen Dank!



-- Editiert von pansox am 06.01.2017 23:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Eine Regelung in den AGB kann die gesetzliche nicht aushebeln und die Widerrufsbelehrung wurde dir nach deiner eigenen Aussage nicht online bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Daher bleibe ich bei meiner Antwort.

Stell dich aber darauf ein, dass sich die Firma weiterhin quer stellt und wahrscheinlich irgendwann ein Inkasso oder Anwalt einschaltet. Davon würde ich mich an deiner Stelle aber nicht beeindrucken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen