Wie kann man "beweisen" dass man im Internet KEINE Leistung in Anspruch genommen hat??
In dem Fall handelt es sich um die Partnervermittlung parship. Ich habe online einer Mitgliedschaft zugestimmt, diese aber bereits 30 Minuten später sofort widerrufen ( 14-Tage Widerrufsrecht).
Der Eingang des Widerrufs wurde auch 7 Tage später persönlich per mail bestätigt mit einer Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat..
Dennoch versucht nun der Zahlungspartner CLick&Buy - mittlerweile über ein Inkassounternehmen - den Mitgliedsbeitrag samt Zusatzgebühren einzutreiben!
Bisheriger Schriftverkehr war erfolglos.
Ist mein Widerruf gültig?
Wie kann ich beweisen, dass ich tatsächlich KEINE Leistung in Anspruch genommen habe? Oder muss die Firma beweisen, DASS ich etwas gemacht hätte? Ich habe definitiv gar nichts gemacht! Noch nicht mal in meienm login mails geöffnet noch irgendwelche Leute kontaktiert...GAR NICHTS!
Wäre sehr dankbar für Tipps oder Erfahrungsaustausch...
Liebe Grüße
Juks
Widerruf online Vertrag
17. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2007 | 14:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf online Vertrag
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#1
Antwort vom 17. August 2007 | 15:00
Von
Status: Lehrling (1567 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo juks41,
quote:
Der Eingang des Widerrufs wurde auch 7 Tage später persönlich per mail bestätigt mit einer Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat..
Haben Sie diese Mail hoffentlich aufgehoben? Dann einfach mit kurzer Ergänzung, von weiteren Forderungsschreiben umgehend abzusehen, an den Zahlungspartner übermitteln und diese dazu auffordern, sich aktuelle Datensätze zu organisieren...
MfG,
der Ritter
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