Hallo,
ich hab ein kleines Problemchen....und das begann so:
Ich bekam Mitte Januar einen Anruf, das ich einen Bauchtrainer bei einem Gewinnspiel als Trostpreis gewonnen hätte mit der Frage, ob meine Adresse stimmen würde und man mir ein Heft der TV Geiz zuschicken dürfe. Da meine Adresse dort ja sowieso bekannt war, stimmte ich zu (ich weiß, ein Fehler:( )
Einige Tage später bekam ich ein Schreiben, das ich den Bauchtrainer entweder selbst abholen solle oder mir diesen - gegen Zahlung der Paketgebühr von 7 Euro - zuschicken lassen solle. Zusätzlich enthielt das Schreiben ein Probeheft der TV Geiz mit dem Hinweis, sofern ich das Abonnement nicht innerhalb von 7 Tagen widerrufe dies als akzeptiert gilt.
Dagegen wehrte ich mich, indem ich dem Verlag in der Schweiz, der dafür verantwortlich ist, sofort den Widerruf mit Androhung von rechtlichen Schritten per Einschreiben mit Rückschein zukommen ließ.
Heute erhielt ich wieder ein Schreiben mit einer Rechnung, das ich bis 25.02.05 60 Euro zahlen sollte da ich mich für die Testphase des Bezugs dieser Zeitschrift entschieden hätte.....
Das hat mich natürlich sauer gemacht, also hab ich versucht, bei der angegebenen Telefonnummer - natürlich eine 01805er Nummer - anzurufen. Dort kam dann unter dem Punkt Stornierung des Abos eine Bandansage, das man eine formlose Kündigung an jenen Verlag per Fax oder Brief schicken sollte, die Mitarbeiter könnten das aus rechtlichen Gründen telefonisch nicht entgegennehmen.
Das hat meinen Ärger noch mehr entfacht, also bin ich auf deren Internetseite und habe mir dort die Mailadresse für den Abobezug herausgesucht und eine böse Mail geschrieben mit der Forderung, meine Daten umgehend zu löschen, von weiteren Belästigungen dieser Art abzusehen und habe auch erneut mit Anwalt gedroht.
Für den Fall, das nun eine Mahnung oder ähnliches kommt, was kann ich dann tun?
Vielleicht hat jemand eine Antwort für mich, das wär sehr nett!
Viele Grüße,
bogimaus
Widerruf eines Abonnement
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Du hast schon viel zu viel getan, da Du keinen Vertrag abgeschlossen hast und nur der Zusendung eines Probeheftes zugestimmt hast, ist kein Vertrag geschlossen worden.
Man braucht auch nicht widerrufen.
Schweigen ist keine Zustimmung!
Lass sie schreiben! Auch oder gerade in der Schweiz gibt es so viel dubiose Firmen wie ihr Käse Löcher hat.
Reagieren mußt Du nur, wenn etwas von einem deutschen Gericht kommt.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Sehe ich genau so.
Außerdem haben Sie ja sofort widerrufen. Mehr würde ich nicht unternehmen.
Aktiv werden müssen Sie erst wieder, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattern sollte (Hoffentlich nicht;) !)
Gruß
Harry!
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Dann warte ich nun einfach mal ab, ob von dieser Firma noch einmal etwas kommt...
Viele Grüße,
bogimaus
Für unaufgefordert zugesendete Ware besteht übrigens auch keine Rücksendepflicht Ihrerseits, lediglich eine Aufbewahrungspflicht...aber ob das bei einer Zeitschrift so sinnvoll ist ?
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
quote:
lediglich eine Aufbewahrungspflicht...aber ob das bei einer Zeitschrift so sinnvoll ist
Bei dem derzeitigen TV-Programm JA!!!
Die TV-Zeitungen sind wiederverwendbar.... bei den Wiederholungen
Hallo bogimaus,
mir ging es fast zum selben Zeitpunkt genau wie Dir. Ich habe schon das erste Mahnschreiben bekommen. Auf Briefe, Faxe und Mails kam nie eine Antwort.
Gruß
Und jetzt?
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