Widerruf bei Vertrag über Internet

24. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Melanie1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf bei Vertrag über Internet

Hallo zusammen,

hoffe ich bin hier richtig, was besseres habe ich nicht gefunden ;)

Ich bin am 16.04. im Internet auf die Seite www.berufs-wahl.de gegangen. Da ich in meinem alten Beruf nicht mehr glücklich bin und ich mal sehn wollte was man so für Möglichkeiten hat, hat man das einfach mal getestet.

So in den AGB's steht, das bei Inanspruchnahme der Dienstleistung ein Betrag von 59 Euro fällig wird. Ich muss dazu sagen, die Dienstleistung sieht so aus, das man einen Fragebogen ausfüllt über seine Qualifikationen und daraus eine Analyse entsteht.

So gesagt getan, füllte ich diesen Test aus, schickte ihn ab und auf der folgenden Seite stand, ich würde innerhalb von 3 Tagen eine Email mit der Auswertung erhalten.

Nun erhalte ich 7 Tage später, am 23.04. eine Email über die Zahlungsaufforderung von 59 Euro ohne je ein Ergebnis der Analyse gesehen zu haben.

Laut AGB's habe ich nicht mal ein Widerspruchsrecht, da ich den Dienstleistungen per abschicken des Tests eingewilligt habe und das Widerspruchsrecht innerhalb von 1 Monat somit erlischt, bzw vorzeitig erlischt.

Die Frage ist nun, muss ich die 59 Euro zahlen? Gibt es da einen Weg diese nicht zahlen zu müssen, da ich keine Dienstleistung erhalten habe?

Gruß

Melanie

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Melanie1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja aber sowohl im Internet als auch in den AGB's steht geschrieben, das ich innerhalb von 3 Werktagen diese Email erhalte mit der Auswertung. Die ich aber erst 1 Woche später bekommen habe incl der Zahlungsaufforderung. Kann ja nicht sein das ich für etwas zahlen muss was ich nicht erhalten hab. Und das per Vertragsabschluß sofort ohne eine Leistung erhalten zu haben 59 Euro fällig sind, wage ich zu bezweifeln das das so ok ist. Kann mich aber auch täuschen, hab in dem Beruf nicht gelernt ;)

-- Editiert von Melanie1982 am 24.04.2007 12:24:04

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#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
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#4
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

In der Widerrufserklärung des Betreibes steht eindeutig, dass Du innerhalb von einen Monat die Bestellung widerrufen kannst. Also schikce diue >Analyse< gemeinsam mit Deinem Widerruf der Bestellung per E-Mail zurück.
Ich sehe da kein Problem. Du mußt nur die >Analyse< zurückgeben, dass ist wichtig.
Gruß
Sparafucile

-----------------
" "

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#5
 Von 
Melanie1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab ja gar keine Analyse erhalten, sondern nur die Zahlungsaufforderung. Nur in der Zahlungsaufforderung steht ich könne die Analyse bis zum 31.12.2008 noch nachlesen (aber wie gesagt 1 Woche später kam das). Aber zu der Analyse gibt es weder nen Link noch sonstwas.

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#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Melanie1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke.

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#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Melanie1982
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher das einem da gar nichts passieren kann, wenn ich das nun einfach nicht zahle?

Ich mein klar im Endeffekt bin ich selbst schuld, wegen AGB's vorher lesen etc. Aber mir fiel es erst im Nachhinein auf, das auf der Hauptseite diese unten vermerkt sind. Da wars leider schon zu spät.

Ich mein, quasi verlangen die ja die 59 Euro laut den AGB's schon, bevor die Dienstleistung überhaupt zustande kam. Sondern sie verlangen sie im Prinzip direkt nach der Anmeldung und abschicken des Tests.

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#12
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

> Ich mein klar im Endeffekt bin ich selbst schuld, wegen AGB's vorher lesen etc.


In AGBs darf Nichts stehen, was von den wesentlichen Erwartungen abweicht.

Infos im Netz:


ZDF-WISO: Abo-Fallen und andere Maschen im Internet
(Mit Links zu Musterbriefen der Verbraucherzentralen)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,4361934,00.html


FAQs von verbraucherrechtliches.de zu Internet-Vertragsfallen

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/


ZDF-WISO: Preisangaben müssen ersichtlich sein

Der Fall: Eine Frau hatte ihre Lebenserwartung berechnen lassen, die Kostenfalle jedoch übersehen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von 30 Euro befand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes, unterhalb des Anmeldebuttons.....(mehr siehe Link)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4394210,00.html


Die Frau musste nicht bezahlen (AZ 161 C 23695/06 ).
Dazu die Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219%20-%20Lebenserwartung/070219%20-%20Lebenserwartung.htm


(Links können mit linker Maustaste markiert und mit der rechten in die Adresszeile des Browsers kopiert werden.)


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#13
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das schien hier jedoch nicht der Fall gewesen zu sein, denn die 59,-- Euro wurden ja, wie eingangs geschrieben, gleich zur Kenntnis genommen.

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#15
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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