Widerruf Handyvertrag von Messe?

7. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
JaneM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Handyvertrag von Messe?

Hallo,
mir wurde letzte Woche auf einer Messe ein Handyvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren angedreht. Es ging alles sehr schnell, angeblich sollte ich ein Handy "geschenkt" bekommen, es wurde etwas von Flatrate und Mindestumsatz erzählt. Dann sollte ich die Bestätigung unterschreiben, dass ich das Handy erhalten habe sowie einen Zettel mit den Daten für die Aktivierung.

Ich hatte kaum Zeit zu lesen, was ich da unterschreibe, weil alles sehr schnell gehen musste, und meine Fragen mit läppischen Antworten abgewehrt wurden (wie eben zB "das ist nur für die Aktivierung")

Nach 1 Stunde wurde mir dann das Handy inkl einem Handyvertrag, alles schön in einer Tüte verpackt ausgehändigt.

Meine Frage ist nun: kann ich den Vertrag wieder kündigen? Oder was kann ich sonst tun, um da wieder raus zu kommen???

Eine Widerrufsbelehrung fehlt übrigens in den Unterlagen.

Vielen Dank für jegliche Hilfe!!!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Direktkäufen im Geschäft/an Messeständen. Der unterschriebene Vertrag gilt.
Zeugen für eine arglistige Täuschung?

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie unter Zeitdruck nichts unterschreiben, was Sie nicht gelesen haben.

Bzgl. des fehlenden Widerrufsrechts schließe ich mich meinem Vorredner an.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

JaneM: Natürlich kann der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist allerdings einzuhalten.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hat dich wer gezwungen an dem Stand zu unterschreiben.
Stand einer mit einer Waffe hinter dir?

Ansonsten seh ich echt schlechte Karten.

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Dem muss ich mich anschließen. Man sollte nichts unterschreiben, was man vorher nicht gelesen hat. Eine Kündigung ist möglich, nach Ablauf der 24 Monate bzw. 1 oder 3 Monate vorher (je nach AGBs).

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