Widerruf Einzugsermächtigung und Vertragskündigung

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
phi771
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Einzugsermächtigung und Vertragskündigung

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mich hier in die richtige Richtung schubsen. Folgender Sachverhalt:
Ich habe versucht meine Fitnessstudio-Mitgliedschaft wegen länger anhaltenden Verletzung zu kündigen. In meinem Kündigungsschreiben habe ich die Kündigung verlangt und gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen. Ich habe gebeten den Eingang der Kündigung und das Vertragsende zu bestätigen. Ich habe nicht ausdrücklich betont, dass ich auch den Widerruf der Einzugsermächtigung bestätigt haben möchte.
Das Fitnessstudio hat die Kündigung abgelehnt und mir dies auch schriftlich mitgeteilt. Über den Widerruf der Einzugsermächtigung wurde nichts gesagt.
Ich bin nun davon ausgegangen, dass wegen der Ablehnung der Kündigung auch die Einzugsermächtigung nicht widerrufen wird. Tatsächlich hat das Fitnessstudio diese aber doch widerrufen. Ich habe monatelang nicht gemerkt, dass das Geld nicht abgebucht wurde. Schließlich bekam ich Post vom Anwalt. Ich soll nun neben den nicht-gezahlten Mitgliedschaftsbeiträgen (diese habe ich sofort bezahlt) auch Anwaltsgebühren zahlen.
Ich fühle mich, als hätte man mich ziemlich verarscht. Es gab keine Infos und keine Mahnungen. Lohnt es sich hier gegen diese RA-Kosten anzugehen?
Danke euch! Phi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von phi771):
Lohnt es sich hier gegen diese RA-Kosten anzugehen?

Eher nicht, denn das hier
Zitat (von phi771):
Ich habe monatelang nicht gemerkt, dass das Geld nicht abgebucht wurde.

dürfte schlicht dem unbeliebten Faktor "selbst schuld" unterliegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
phi771
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ist hatte nicht erwähnt: nach der abgelehnten Kündigung habe ich eine 6-monatige Vertragspause ausgehandelt. Auch wegen dieser längeren Zeit habe ich nicht mehr daran gedacht auf die Abbuchungen auf meinem Konto zu achten..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von phi771):
Über den Widerruf der Einzugsermächtigung wurde nichts gesagt.
Warum sollten die auch. Dein Wille war eindeutig:
Zitat (von phi771):
gleichzeitig die Einzugsermächtigung widerrufen
Daher musst du überweisen, es wird ja nicht mehr abgebucht.
Zitat (von phi771):
Lohnt es sich hier gegen diese RA-Kosten anzugehen?
Imho nein. Das sind verzugskosten, diese sind von dir zu tragen, da du im Verzug bist.
Zitat (von Harry van Sell):
dürfte schlicht dem unbeliebten Faktor "selbst schuld" unterliegen.
sehe ich genauso
Zitat (von phi771):
Auch wegen dieser längeren Zeit habe ich nicht mehr daran gedacht auf die Abbuchungen auf meinem Konto zu achten..
Siehst du, du merkst doch, dass es deine Schuld ist. Wieso wird jetzt wegen den Konsequenzen rumgeheult?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das alles bedeutet noch nicht, dass gleich ein Anwalt ersatzfähig ist. Darüber kann man, finde ich, noch sehr gut streiten. Dass jemand "schuld" an etwas ist, heißt nicht, dass er sich danach alles gefallen lassen müsste. Sich dagegen zu wehren ist kein Rumheulen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von phi771):
nach der abgelehnten Kündigung habe ich eine 6-monatige Vertragspause ausgehandelt.

Für diese Zeit sind gar keine Beiträge angefallen?
Über wieviele vergessene Monate reden wir?

Kam der Anwaltsbiref vor der nach der Zahlung? Falls nach der Zahlung, wie lange nach der Zahlung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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